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licher Muth durchzogenen, mit allem Schmuck der Rede gezierten Erzählung eines Gottfried von Strcißbnrg, können die kunst-, ja formlosen Erzeugnisse der fahrenden Volkssänger nicht im Entferntesten den Vergleich aushalten. Aber Werke wie Parzifal, wie Tristan und Isolde, wie Jwein oder Erek, ja selbst die Nibelungen und die Kudrun waren nur für einen exklusiven, engbegrenzten Kreis innerhalb der deutschen Nation gedichtet, wurden nur unter dem gegen die Masse des Volkes fest abgeschlossenen Ritterstande, an den Höfen und auf den Burgen von adligen Herren und galanten Edeldamen gelesen und verstanden. Unter den Bürgern und Bauern des Mittelalters haben diese Pro- duete der höfischen Kunst kaum jemals ein Lesepublikum gefunden. Ihrer Einsicht war die stilvolle Schönheit jener Gedichte verschlossen, ihrer Gefühlsweise war die Lebensanschauung der ritterlichen Gesellschaft, die sich in jenen Werken aussprach, völlig fremd und unverständlich. Den literarischen Bedürfnissen der niederen Stände wurden die wandernden Spielleute mit ihren ausspruchslosen, zwischen Ernst und Scherz sich bewegenden Mären gerecht. Aehnliche Gedichte wie „Orendel" „Oswald" und „Morolt" werden massenweise von dem zahlreichen Stande der Fahrenden gefertigt und von Stadt zu Stadt, von Land zu Land getragen worden sein. Uusre drei aber sind beim Volke ^besonders beliebt, ihr Vortrag für die „Leser" besonders einträglich gewesen. Daher haben sie sich bis tief in's 15. Jahrhundert hinein auf dem Repertoire der Spielleute und in ihren Handschriften erhalten und sind so vor der Vernichtung bewahrt worden.
Die Aufhebung der todten Kand in Kom.
Erst am 19. Juni 1873, also beinahe drei Jahre nach dem Einzüge der königlichen Truppen durch die Bresche der Porta Pia, wurde das Gesetz erlassen, welches den Grundsatz der Aufhebung der todten Hand auch auf die Kirchengüter der Stadt und Provinz Rom übertrug. Obschon eine Verwaltung des Kultusfonds existirte, welche für die in Folge der Aufhebung der religiösen Körperschaften im Königreich Italien abzuwickelnden Geschäfte zuständig ist, so schuf man doch für die Stadt Rom, beziehungsweise die 6 suburbikaren Bis- thümer einen sogenannten „Liquidationsausschuß für das Kirchenvermögen von Rom". Die Absicht war, ans einem kvnflikteschwangeren Boden mit größter Vorsicht zu verfahren, und die regelmäßigen Veröffentlichungen des Liquidations-