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Ueliüugen hielt/) wnrde auf 6 Centurien erhöht: ?iti<ZK, liamiisg, I^iosrgs xrimi st ssormäi, deren jede ihren eigenen Tribun hatte.
Die Kampfweise der ritterlichen Geschlechterlegion dürfte mit der der hellenischen Heroenzeit nahezu übereingestimmt haben. Denn wenn auch die römischen Ritter nicht zu Wagen fochten, so thaten sie sich doch ganz so wie die 7rx)o/iKX",. ?des griechischen Epos im Einzelkampfe hervor und führten zwei Rosse mit sich, um, sobald sie den einen Gegner abgethan, znm zweiten Anritt das frische Pferd besteigen zn können.^) Mannigfache Andeutungen bei Livius lassen darauf schließen, daß gleich den homerischen Wagenkämpfern, auch die römischen Ritter das erste Treffen der Schlachtordnung, die nMtos dagegen das zweite Treffen bildeten. Zuweilen auch formirten die Ritter ein Elitekorps, welches bei höchster Gefahr, von den Pferden absitzend, in die Front trat nud durch persönliche Tapferkeit den Ansschlag gab.s) — Eine schwergerüstete Reiterei mit ausschließlich patrinschem Charakter machte demzufolge den eigentlichen Kern des ältesten Nömerheeres aus, und solche Kampfweise scheint die allgemeine der Altitalier gewesen zn sein. Sie erscheint bei den Capuanern noch im zweiten pnnischen Kriege, und dieser Verbreitung des Neiterwesens in Italien dürfte es zu danken sein, daß Rom später in der Lage war, den Hanpttheil seiner Kavallerie ans Bundesgenossen zn bilden. Aber auch bei den Römern selbst erhielt sich der Gebrauch des ritterlichen Einzelkampfes von den Urzeiten bis in das zweite Jahrhundert vor Christus; deun wie Romulus gegen König Akron von Caenina, wie die Horatier gegen die Curiatier, so beweist u. a. noch Publ. Scipio Aemilianus (151 v. Chr.) seine Tapferkeit im Zweikampf, so rühmt sich M. Servil. Pnlex Geminus (202), daß er 23 Zweikämpfe in Folge von Heransforderungen bestanden habe, und die Münzen der Servilier stellen ihn dar, wie er zn Roß, mit der Lanze anrennend, seinen Gegner niederstößt, ff) Aus einzelnen Stellen römischer Schriften erkennt man überdies, daß in der Frühzeit zuweilen sogar solche Kämpfe selbständig von den Rittern aufgenommen wurden, zu welchen an und für sich schwere Reiterei nicht als geeignet erachtet werden kann,f1"f) und auch für die Folgezeit siud Nachrichten
*) Diese Uebungen bestanden als Festlichkeiten der römischen Ritterschaft bis in die späteste Zeit.
Marqnnrd: Römische Staatsverwaltung. 1876. II. S. 312. *'^> Jene Andeutungen dürften, trotz des phantastischen Charakters der Schlachtschilderungen des Livius Wahrscheinlichkeit haben, weil eine solche Aufstellung von allen späte üblichen Schlachtordnungen in der entschiedensten Weise abweicht. — Vergl. die Einleitun zn Köchly und Riistow Eiriech. Kricgsschriftstcller. II. Taktiker 1. -f) Marquard a, a. O. S. 313. 'ff) ZZorAlissi l Oeuvre» I., 441 ff. fff) ?s.r>1i viao. exeerxts, ex lib. ?omx. ?östi äs siguitioationo vsrliorura I^ib. XVIII.