Aaden und die Keichstagsaufl'ösmrg.
(Aus Baden.)
Unter der Fluth von Mittheilungen, Kundgebungen und Erklärungen, welche seit der Reichstagsauflvsung in der offiziösen Presse, in der „freiwillig gvuvernemeutalen" und in den Organen der politischen Parteipresse erschienen sind, ragt die offiziöse Mittheilung der „Karlsruher Zeitung" über die Stellung der badischen Regieruug zu der Frage der Reichstagsauslösnng weithin leuchtend hervor. Die Mittheilung, datirt den 12. Juni, lautet: „Der Antrag auf Auflösung des Reichstags war, wie wir vernehmen, in bundesrüthlichen Kreisen nicht ohne Bedenken aufgenommen worden. Auch die badische Regierung hätte gewünscht, daß zunächst der bisherige Reichstag einberufen worden wäre, in der Annahme, daß es jetzt den verbündeten Regierungen gelungen sein würde, sich mit einer großen Majorität des Parlaments über die Maßnahmen zu verständigen, welche zur energischen Bekämpfung eines in der erschreckendsten Weise wiederholt zu Tage getretenen, die Grundlagen der staatlichen nnd gesellschaftlichen Ordnung zerstörenden Uebels unabweislich geboten sind. Nur wen» wider Erwarten auf diesem Wege nicht zum Ziele zu gelangen wäre, dann wurde man den Zeitpunkt für gekommen erachten, den jetzigen Reichstag aufzulösen uud an die Nation zu appelliren. Wenn gleichwohl auch die badische Regieruug schließlich dem Antrag auf sofortige Auflösung ihre Zustimmung nicht versagt hat, so ist dies nach der von ihr stets innegehaltenen freisinnigen und nationalen Richtuug nicht in der Absicht, der Einführung einer reaktionären Wendung in der deutschen Politik zu dienen, sondern nur in der Erwägung geschehen, daß der deutschen Vormacht und dem leitenden Staatsmanne in einer hochgespauten Lage die dringend verlangte Anwendung einer verfassnngsmäßigen Maßnahme nicht versagt werden könue. Die der freisiunigen Richtuug feiudlich gegenüber stehenden Parteien scheinen allerdings in der Auflösung und bevorstehenden Neuwahl des Reichstages bereits das Anbrechen ihrer Aera zu erblicken. Dazu gibt ihnen aber schon der ausgesprochene Zweck des Bundes- raths-Beschlusses keine Berechtigung, und gerade darum dürfte auch die oberste Leitung des Reiches erwarten, daß dein von ihr eingebrachten Vorschlage keine der verbündeten Negierungen sich widersetzen und damit ihren Absichten mit Mißtrauen begegnen werde."
Die Kundgebung ist hochbedeutsam. Sie dvkumentirt aufs Neue sowohl den festen Entschluß der badischen Regierung, auf dem im Jahre 1860 betretenen Weg freiheitlicher Staatsentwickelung konsequent weiter zu schreiten, als auch die Ueberzeugung dieser Regierung des freisinnigsten der deutschen Partikular-