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Vom deutschen Reichstage.
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Die gerichtlichen Kostengesetze wurden unter Zustimmung der Regierung nach den Vorschlägen der Kommission «r>, dloo angenommen. Von den zu Anfang der Session eingebrachten Steuervorlagen war der herzlich unbedeutende Spielkartenstempel wieder ans Licht gelangt und erhielt in den von der Bud­getkommission reduzirten Sätzen die Zustimmung des Hauses. Außerdem ist noch erwähnenswerth, daß die Handelskonvention mit Rumänien, bei deren erster Berathung der Schutzzöllner von Kardorff wieder einmal seine haar­sträubende Handelsbilanztheorie vortrug, einer Kommission überwiesen ward, um eine Fassung festzustellen, durch welche den deutschen Juden in Rumänien die gleiche rechtliche Behandlung wie den übrigen deutschen Reichsbürgern ge­sichert wird.

Schließlich noch die Berichtigung eines launigen Druckfehlers. Der Setzer hat in unserem vorigen Briefe dieSteuerreformabsichten der Reichsregierung" inSteuerreformabsichtcn der Reichs vezire" umgewandelt. Wir wollen doch nicht unterlassen, die Verantwortlichkeit für diese Anspielung auf die türkische Finanzwirthschaft von uns abzulehnen. X- e-

Der Gesetzentwurf gegen die Sozialdemokratie.

In den letzten Stunden vor Schluß d. Bl. ist der Entwurf bekannt ge­worden, welchen das preußische Staatsministeriumzur Abwehr sozialdemo­kratischer Ausschreitungen" an den Bundesrat!) gerichtet hat. Zugleich erfahren wir, daß dieser Entwurf von den Ministern Preußens unter dem Vorsitz von Falk, einhellig in der uns vorliegenden Fassung angenommen worden ist. Es haben also auch die Minister Falk und Friedenthal, an deren Freisinn Niemand zweifelt, Hobrecht, und der ebenso maßvolle als humane ausgezeichnete Jurist Staatssekretnir Friedberg (in Vertretung des erkrankten Justizministers Leonhardt), an diesem Beschlusse Theil genommen. Der Entwurf ist zudem der Gegenstand sehr eingehender Berathungen der preußischen Minister gewesen.

Schon diese erste Entstehungsgeschichte des Entwurfs hält uns ab, einzu­stimmen in das Votum reiner Ablehnung, welches die neuesten Zeitungen aller liberalen Fraktionen über den Entwurf abgeben.

Wir geben zu: der Entwurf bedarf erheblicher Aenderungen, ehe er Gesetz werden kann. Der BegriffZiele der Sozialdemokratie" muß genau definirt werden, wennDruckschriften nnd Vereine, welche diese Ziele verfolgen", sollen verboten werden können; und doch wieder weit genug, damit die Sozialdemokratie nicht mit einem ihrer beliebten Taschenspielerkunststückchen sich der Wirksamkeit des Gesetzes entzieht. Doch in dieser Hinsicht bieten die Kongreßbeschlüsse der Sozialisten, die anerkannten Organe der Partei nnd die Heilsschriften der Führer so reiches Material, daß die Feststellung dieses Begriffes nicht schwer fallen wird. Desgleichen wird eine genauere Fassung namentlich der § 3, und 6. unumgänglich nothwendig sein. Ueber das Prinzip des F 1., welcher die Befugniß des Verbotes sozialistischer Druckschristen und Vereine in die Hände des Bundesrathes unter Kontrole des Reichstages legen will und über die Strafart nud das Strafmaß der folgenden Paragraphen läßt sich diskutiren.