Dom deutschen Aeichstage und preußischen Landtage.
Berlin, 24. März.
Den Mitgliedern des Reichstages ist es übel gelohnt worden, daß sie am Donnerstag in genügender Anzahl nach Berlin zurückgekehrt waren. Nach einer einzigen kurzen Sitzung, deren Kern die erste Berathung des Gesetzentwurfs über den Feingehalt von Gold- und Silberwaaren bildete, erfolgte sofort eine neue Pause von vier Tagen, und noch ist nicht abzusehen, ob sich das gleiche Spiel nicht auch ferner wiederholen wird. Der preußische Landtag hätte nach den Berechnungen, die man noch zu Anfang der abgelaufenen Woche mit vollem Recht aufstellen durste, bequem am 23. März geschlossen werden können; durch die Einbringung eines Nachtrags zum Staatshaushaltsetat aber, der nichts Geringeres als eine tief greifende Umgestaltung der Organisation der preußischen Centralverwaltung bezweckt, erschien die Situation mit einem Schlage vollständig umgewandelt. Die Absicht dieser Vorlage geht dahin, die Verwaltung des Eisenbahnwesens aus dem Handelsministerium auszuscheiden und einem besonderen Eisenbahnministerium zu unterstellen, ferner die Verwaltung der Domänen und Forsten vom Finanzministerium abzutrennen und mit dem landwirtschaftlichen Ministerium zu vereinigen, endlich einen besonderen Posten für einen Vicepräsidenten des Staatsministeriums zu errichten.
Alle Parteien im Landtage waren durch dies Organisationsprojekt, dessen Tragweite auf der Hand liegt, höchlich und peinlich überrascht. Nicht durch, seinen Inhalt, wohl aber durch die Form, in welcher es vorgebracht wurde. Der Reichstag hatte seine Sitzungen nur ungern unterbrochen, um dem Landtage die zur Erledigung absolut dringlicher Arbeiten erforderliche Zeit zu lassen. Wie hätte es nicht das größte Befremden erregen sollen, daß inmitten einer so bedrängten Lage der parlamentarischen Geschäfte die preußische Regierung urplötzlich mit einem Plane auftrat, der, wenn er noch in der gegenwärtigen Session zu einem praktischen Ende geführt werden sollte, entweder eine abgekürzte legislatorische Behandlung, welche einer Abdankung der Volksvertretung gleich kommen würde, voraussetzen oder eine noch gar nicht absehbare Störung der Verhandlungen des Reichstags zur Folge haben müßte? Kein Unbefangener wird es unter diesem Gesichtspunkte der Majorität des Abgeordnetenhauses verargen können, daß sie auf den Gesetzentwurf im gegenwärtigen Augenblicke näher eiuzugehen nicht geneigt ist. Ueber's Knie kann und darf eine so wichtige Angelegenheit nicht gebrochen werden. Ganz abgesehen davon, ob die Errichtung eines eigenen Eisenbahnministeriums überhaupt nothwendig und zweckmäßig