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Linie zuzuschreiben. Weil Hayes sich weigerte, seinem Reformprogramm untreu zu werden, weil er sich weigerte, den Grantrepublikanern auf Gnade und Ungnade sich zu ergeben, darum ließen diese ihn bei der Abstimmung über die Silberbill im Stiche, indem sie entweder direkt für dieselbe stimmten, oder doch kein Wort dagegen sagten. Von den 48 Stimmen, die im Bundessenate für die Silberbill abgegeben wurden, gehörten nicht weniger als 22 den Republikanern, und von den 21 Stimmen, die dagegen fielen, gehörten 9 den Demokraten an. Präsident Hayes stellte sich mit seiner Vetobotschaft entschieden auf die Seite des Rechts, indem er die Gläubiger, die ihr Kapital auf das Versprechen von Goldzinsen in amerikanischen Bonds angelegt hatten, nicht durch Zahlung der Zinsen in Silber verlieren lassen wollte, und somit trügt nicht die Hayesadministration die Schuld daran, daß der öffentliche Kredit der Vereinigten Staaten Schaden erleidet, sondern die Parteizerfahrenheit, die durch den Egoismus und die Herrschsucht eitler, selbstsüchtiger Politiker hervorgerufen ward. Die Charakterfestigkeit, mit der Präsident Hayes den „Blcmditen" entgegentrat, kann, wenn er auch dieses Mal unterlag, das Vertrauen in seine Administration nur stärken, sie macht den Ausspruch der „New-Aork Tribüne" zu Schanden, „daß unter der Präsidentschaft des Herrn Hayes die Union steuerlos auf dem Meere der Politik dahin treibe."
Rud. Doehn.
Aus Aaden.
Am 9. Februar ist der Landtag mit Präsidial-Urlaub in die Ferien gegangen. Nach Schluß des Reichstags werden die Kommissionen einberufen werden, vor Allem die Justizkommission, und etwa im Oktober werden die Kammern wieder zusammentreten. Das in beiden Kammern einstimmig angenommene Finanzgesetz für die Jahre 1878 und 1879 hat an der ursprünglichen Regierungsvorlage wenig geändert. Es weist folgende Zahlen auf: ordentliche Ausgaben für beide Jahre 69,241,970 Mk., außerordentliche 5,836,064 Mk., zusammen: 75,078,034 Mk. Ausgaben. Die ordentlichen Einnahmen für beide Jahre sind angesetzt mit 68,401,896 Mk., die außerordentlichen mit 360,595 Mk., mithin Einnahmen zusammen: 69,762,491 Mk. Zur Deckung des hiernach nicht gedeckten Theiles der Ausgaben im Betrag von 6,315,543 Mk. werden den im Betriebsfond angesammelten Ueberschüssen 3,185,707 Mk. entnommen, der Rest mit 3,129,835 Mk. wird durch einen