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Dom deutschen Keichstage.
Berlin, 11. März.
Erquicklich ist der Rückblick auf die parlamentarischen Verhandlungen in diesem ganzen Winter noch nicht gewesen; die Stimmung des gegenwärtigen Augenblickes aber ist noch weit ungemüthlicher, als in irgend einem Zeitpunkte vorher. Und doch vollzieht sich grade in diesem Augenblicke der bedeutsamste legislatorische Fortschritt in der innern Organisation des Reichs seit der Errichtung der Verfassung! Was ist der Grund der allgemein empfundenen Un- behaglichkeit? Zunächst wohl der Umstand, daß das Gesetz wegen Regelung der Stellvertretung des Reichskanzlers, welches in der letzten Zeit die Situation beherrschte, keine der politischen Parteien befriedigt, aber auch von keiner, welche ihre besonderen Interessen einer ans der Hand liegenden Nothwendigkeit unterzuordnen versteht, abgelehnt werden konnte. Diese Nothwendigkeit, nämlich die Möglichkeit einer Vertretung des Reichskanzlers in allen seinen verfassungsmäßigen Obliegenheiten zu schassen, war so selbstverständlich, daß alles Reden darüber von vornherein überflüssig erschien. Die Frage konnte nur das Wie der Regelung der Vertretung sein. Auch darüber hätte ein großer prinzipieller Streit kaum entbrennen können, wenn man die beabsichtigte Einrichtung lediglich als das genommen hätte, was sie dem Wortlaute und den Motiven nach sein sollte, als eine bloße Stellvertretung des Kanzlers. Der vielberufene H 3 der Vorlage, nach welchem der Reichskanzler auch während der Dauer der Stellvertretung jederzeit felbst in die Geschäfte eingreifen kann, hätte unter diesem Gesichtspunkte keine Bedenken erregen können. Dieselben waren erst eigentlich begründet, wenn man die Stellvertreter als selbstständige Minister auffaßte. Alsdauu freilich mußte sich die vielnmstrittene Frage erheben: Ob Ministerkollegium oder Alleinherrschaft eines Ministerpräsidenten.
Lediglich dieser Umstand, daß in die Verhandlung Forderungen und Beschwerden hineingetragen wurden, die strenggenommen mit dem Wortlaute des Gesetzentwurfes nicht in nothwendiger Verbindung standen, hat der Debatte über die Stellvertretungsvorlage ihre große politische Bedeutung gegeben. Es wurde einmal Abrechnung gehalten über die bisherige Entwickelung der Organisation der Reichsverwaltung, und andererseits wurde eine Perspective eröffnet für den Gang dieser Entwickelung in der Zukunft. Die Frage der Errichtung selbstständiger Reichsministerien ist so alt wie die Verfassung des Norddeutschen Bundes. So oft diese Forderung von den gemäßigt liberalen Parteien erhoben worden ist, hat man ausdrücklich betont, daß die Selbststän- digkeit nicht im Sinne einer atomistischen Zersplitterung der Zentralverwaltung des Reichs in einzelne hermetisch gegeneinander abgeschlossene und vollkommen