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ob man die Schmetterlinge mit der Angelruthe finge und diese sich dann gelegentlich „losrissen!" Zu Anfang des 4. Aktes sagt Götz: „Ich komme mir vor wie der böse Geist, den der Kapuziner in einen Sack beschwor." W. hat hierzu die Aumerkung: „Geister von Verstorbenen, die zur Strafe für ein im Leben begangenes Verbrechen nach dem Tode am Orte ihrer That spukten, ließ man durch Priester oder Mönche, gewöhnlich durch Jesuiten, Franziskaner, Kapuziner unter Beschwörungsformeln in Säcke, Büchsen oder Schachteln bannen, „hineinlesen", und dann an einen fernen Ort tragen." N. hat zu derselben Stelle die geradezu irreleitende Bemerkung: „Einen hauptsächlichen Theil der Beschwörungskunst bildet die Beschwörung der Todteu (Nekromantie), wodurch man die Seele der Verstorbenen erscheinen lassen zu können glaubte. Im Mittelalter pflanzte sich dieser alte Aberglaube auch unter den Christen fort."
Unter den rein sprachlichen Erklärungen ist einzelnes Brauchbare. Für die Ausdrücke „Schlenzen nnd Scherwenzen" I, 3 und „handern und trenteln" V, 1, die W. fälschlich für bloße Onomatopoetika ansieht, bringt N. zum Theil die richtige Ableitung bei. Daneben begegnet aber auch hier wieder viel Verfehltes. Nur ein Beispiel möge hervorgehoben sein. Zu I, 2 „an Kopf" und „in Streit" bemerkt Naumcinn, es sei hier „in populärer Weise der Artikel ausgelassen." Das Nichtige ist aber doch, daß der Artikel mit der Praeposition verschmolzen, folglich „an Kopf" zu verstehen ist „an'n Kopf", wie denn die ältere Sprache wirklich schrieb „ann Kopf." Goethe giebt in solchen Fällen immer nur den einfachen Konsonanten, wie I, 3 „ein Lammsbraten" (was Nan- mann für Neutrum hält!) statt „ein'u Lammsbraten", 1,1 „»erkundschaft" statt „verkuudschaft't", V, 1 „daß eine Lust war" statt „daß's eine Lust war" ?c. Arge Nachlässigkeiten sind es, wenn der Herausgeber zu ein und demselben Worte an zwei verschiedenen Stellen zwei verschiedene Anmerkungen macht, wie S. 78 und S. 113 zu „bieten", oder wenn er S. 52 schreibt, der Name des „verfluchten schwarzen Jtaliäners", des Assessors Sapupi sei ein Anagramm des Namens „Sape oder Sapius" (anstatt Pape oder Papius).
Von dem Deutsch, in welchem namentlich längere Anmerkungen des Herausgebers bisweilen abgefaßt sind, mag das Folgende ein paar Proben geben. S. 44 bemerkt er zu den Worten Adelheid's: „Hörner von deinem Weibe": „Der Ausdruck wird von der Jagdgerechtsame hergeleitet, die ein oströmischer Kaiser den Höflingen verlieh, die ihm ihre Frauen überließen und zu deren äußeren Zeichen dieselben Hörner oder Geweihe über ihrer Hausthiire aufstecken durften." S. 41 spricht er von „kastigirten Ausgaben mit Paraphrasen", S. 112 nennt er die Blutwurzel eine „offizinelle" Wurzel, die unter die „ad- stringirenden" Mittel gehöre. Da thäte es wahrlich noth, daß jemand käme nnd zu dem Naumann'schen Kommentar abermals einen Kommentar schriebe.