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Mittelalterlicher Stadthaushalt.
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gerthor auf 15'/2 Pfd., der Gesammtvachtschilling also auf 356 Pfd. Den zweiten Einnahmetitel bilden die Abgaben der Frauenhäuser. Dieselben waren Eigenthum der Stadt darauf läßt wenigstens der Umstand schließen, daß ihre bauliche Unterhaltung der Stadtkasse zur Last fällt uud standen unter scharfer obrigkeitlicher Kontrolle. Das große Stadtrecht vom Jahre 1276 trifft bereits bezüglich ihrer Überwachung mehrfache Anordnungen. Darnach waren sie in jener frühesten Zeit unter die Aufsicht des Henkers ge­stellt, dem eine jede Dirne (fahrendes Fräulein" nennt sie das Statut) jede» Sonnabend Abend zwei Pfenninge zu entrichten verpflichtet war. Im Jahre 1391 bestanden nicht weniger als acht Frauenhäuser in der Stadt, die zu­sammen eine Abgabe von 53 lb. 18 Schilling bezahlten. So überraschend auf den ersten Blick die Thatsache wirken mag, daß der Rath eine solche Anzahl öffentlicher Unzuchtsanstalteu nicht nnr duldet, sonderu sie geradezu unter seinen Schutz stellt, so werden wir doch im Hinblick auf die sozialen Zustände des Mittelalters diesen getroffeneu Ausweg noch für den richtigsteu auerkeunen müssen. Bei der Rücksichtslosigkeit, mit welcher man damals der Wollust fröhnte, waren die Frauenhäuser eine Nothwendigkeit, und zwar uicht uur zum Schutz ehrbarer Mädchen uud Frauen, soudern auch damit die Unsittlich- keit einigermaßen überwacht werdeu konnte. Als dritte Einnahmequelle fungirt die Stadtmühle mit 26 lb. 19 Schilling. Daun kommt ein summa­rischer TitelnmiMü. reeeM", unter welchem die verschiedenartigsten Ein­nahmen vorgetragen sind. Eine Haupteinuahme wnrde durch Getreideverkäufe erzielt, indem die Stadt nicht nur selbst im Besitz eines ausgedehnten land­wirtschaftlichen Grundbesitzes war, sondern auch eine Menge Zehnten und Reuteu iu naturu geliefert erhielt. Für das Jahr 1391 betrug der Erlös des verkauften Getreides 2315^ lb. Wir bemerken dabei, daß damals das Schaff Roggen einen Preis von 2^3, das Schaff Koru einen solchen von 3»/j lb. hatte.

Sehr beträchtliche Summen warf sodann das Ungeld ab, das jetzt nicht mehr, wie im dreizehnten Jahrhundert, als Eiugangssteuer der verschieden­artigsten Waaren, sondern nur noch als eine Steiler aus Getränke, Salz und Weberwaareu von den Wirthen uud Kaufleuten erhoben wurde.*) Für die

Goldes in Silber 3 Thaler 7 Sgr., des rheinischen GuldenS Thlr. 3>/z Sgr. Unter Gulden ohne weiteren Beisatz ist stets der ungarische Gulden zn verstehen. Die Regens­burger Pfenninge hatten einen geringeren Feingehalt als die Augsbnrgcr. Größere Zahlun­gen wnrden gewöhnlich in Gvld(Gulden) gemacht, dabei aber fortwährend in Silber, lb., Schilling und Deu,, gerechnet.

Das Getränlenngcld wurde wohl theils nach dem Ansinaß der Fässer, welches der Visircr beim Einlegen des Getränks aufnahm und dem Angelder znm Zweck der Verstene- rung angab, theils nach der Qualität des Getränks bestimmt.