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Türkische Politik und Staatswirthschaft. I.
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hüten besorgt der Defterdar. Den Spitzen der Verwaltung steht ein Pro- vinzial-Conseil zur Seite, dessen Mitglieder theils durch die Bewohner erwählt werden, theils ans den religiösen Chefs der verschiedenen Knlten bestehen. Der Defterdar hat die Steuern zu erheben und die Ausgaben der Pro­vinzen zu bestreiten, den Ueberschuß hat er nach Konstantinopel abzuführen. In den letzten Jahren wurden aber die Ausgaben für die Provinzen immer mehr beschränkt und schließlich nur noch die Ausgaben für die Erbauung von Schuldgefängnissen gestattet, deren Insassen fast ausschließlich aus solchen Per­sonen bestanden, welche dem Staate Steuern schulde». Die Zahl dieser Un­glücklichen, welche im Schuldgefängniß für Steuern schmachten, betrug in der Zeit vor Ausbruch des Krieges, wie an einer andern Stelle des Buches be­rechnet wird, 40,000. Die Zehnten, seit 1874 auf 12'/z Prozent erhöht, sind meistens an reiche Kapitalisten verpachtet, welche den Pachtschilling im Voraus zahlen. Jedes Jahr werden die Zehnten von neuem verpachtet. Der Meistbietende soll den Vorzug erhalten. Aber das Höchstgebot wird nach Stambul berichtet, von dort erfolgt regelmäßig die Weisung, noch mehr her- anszupressen. Durch das Hin- und Herschreiben geht kostbare Zeit verloren. Die Ernte rückt heran und noch ist kein Zehutenpächter bekannt und der Pächter muß doch, wie einzelne offen eingestanden haben, nicht blos 10 und sondern mindestens 18 Prozent einliefern. In wessen Tasche die überschießenden fünf bis acht Prozent fallen, geht freilich so wenig aus den Budgets des Finanzministers, als aus den Büchern der Banane Ottomane hervor. Man kann sich aber denken, wie die Steuerpflichtigen bedrückt wer­den! Dazu dient vor Allem der späte Abschluß des Kontrakts mit dem Steuerpächter. Dieser hat wieder eine Masse Unterpächter, der Unterpächter wieder Abpächter für jedes einzelne Dorf u. f. w. zu ernennen. Der Bauer darf sein Getreide nicht eher in die Scheune bringen, bis der Zehuten ent­richtet ist. Der Pächter beeilt sich durchaus nicht mit seinem Geschäft und fast jedes Jahr wird daher bald in dieser, bald in jener Provinz der Erntesegen durch Regengüsse vernichtet. Ohne jeden Schutz steht der arme Bauer dieser himmelschreienden menschlichen Bosheit gegenüber. Wenn nun endlich der Pächter seinen Einzug mit all' seinem Gefolge hält, muß er umsonst verpflegt werde». Es ist zwar strenger Befehl, daß er und seine Leute baar bezahlen. Aber wehe dem Dorfe, wo man Bezahlung verlangen würde. Er hat tausend Mittel, um es dafür zu peinigen. Es steht ja ganz in seinem Belieben, ob ^ den Zehnten in Natnr oder in Geld einfordern will. Verlangt er Geld, so setzt er den Marktpreis des Getreides nicht fest nach der Preisscala der Provinz, sondern nach derjenigen von Konstantinopel! Kurz, der Zehnten­pächter ist die wahre Geißel des Landmanns, eine der vornehmsten Ursachen