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Vom preußischen Landtage.
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sten dem Abgevrdneteuhciuse theils, wie das Ausführungsgesetz zum deutschen Gerichtsverfassnngsgesetze, erst in den letzten Tagen, theils, wie der Kommunal- stenergesetzentwurf und die Novelle zur Städtcordnung, noch gar nicht zuge­gangen. Die einzige größere Aufgabe, die sich zur Zeit neben dein Etat in der Kommissionsbernthung befindet, ist die Wegeordnung. Die Klippe, welche diesem Gesetzgebungswerke von vornherein entgegenstand, der Mangel einer Laudgemeindeordnung, hindert die Kommissionsvertreter ans Schritt und Tritt. Die Angehörigen der liberalen Parteien sind eifrig bemüht, eine Gestaltnug des Gesetzes ausfindig zu macheu, welche dem Erlaß einer Landgemeindeordnnng nicht präjndizirt. Zu dem Ende hat man die von dem Regierungsentwnrf beabsichtigten Wegebauverbäude, soweit solche uicht bereits bestehen, ganz ge­strichen, weil man befürchtete, es könne in Folge einer derartigen Vorwegnahme der wichtigsten kommunalen Aufgaben für ein gesundes Gemeindeleben dem­nächst der eigentliche Inhalt fehlen. Nach der Fassung der Kommission wird also als Träger der Baulast bei Gemeindewegen prinzipiell die Gemeinde fest­gestellt. Im Uebrigen geht das Bestreben der Kommission durchweg dahiu, die dem Regiernngsentwnrfe anhaftende Tendenz staatlicher Bevormundung zu beseitige«. Derselbe erleidet dadurch natürlich eine sehr wesentliche Umgestal­tung nnd die Aussichten für das Zustandekommen des so dringend nothwen­digen Gesetzes werden in Folge dessen nicht günstiger. Zudem schreitet die Arbeit gar langsam vor, so daß, wenn man alle noch zn durchlaufenden Stadien ^~ Plenum des Abgeordnetenhauses, Herrenhans, welches in dieser Materie seine Aufgabe ernst meint, Transaktion zwischen beiden Hänsern in Rech­nung zieht, eiu erfolgreicher Ausgang schon ans Zeitrücksichten kaum zu er­hoffen ist.

Die Hauptarbeit des Abgeordnetenhauses in der abgelaufenen Woche war die Fortführung der Spezialberathung des Etats. Während die Budgetkom­mission, nachdem die Forderungen der Anleihevorlage pro ratk des Verwal- iungsjahres 1878/79 in das Extraordinarium eingewiesen sind, den unleug­baren Bedürfnissen in anerkennenswerther Weise Rechnung trägt, ist die Re­gierung auch bei den bisher im Plenum berathenen Abschnitten des Ordina- Uums recht glimpflich davon gekommen. Sogenannte prinzipielle Debatten gab es nur bei Gelegenheit der verschiedenen Dispositionsfonds. Die übliche Oppo­sition des Centrums erhielt diesmal von der Fortschrittspartei einen erheblich lebhafteren Succnrs. Im Uebrigen wurden die Fonds mir großer Majorität bewilligt. Die uuabsehbare Legion von Lokal- und Detailfragen, welche unter der Herrschaft einer mehr als milden Auslegung der Geschäftsordnung bei der Etatsberathung anfgeworfen zu werden pflegen, fehlt natürlich auch diesmal nicht. Allgemeineres Interesse beanspruchen die Anregungen, welche in Betreff