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Vom preußischen Landtage.
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Dom preußischen Landtage.

Berlin, 11. November.

Es ist keine angenehme Aufgabe, immer wieder dasselbe schreiben zu müssen, am wenigsten, wenu es Unerfreuliches ist. Abermals galt die hauptsächlichste Debatte des Abgeordnetenhauses in der abgelaufenen Woche der Frage der Verwaltnngsrefvrm. Herbeigeführt war die Verhandlung durch einen Antrag der Centrnmspartei, nach welchem die Regierung zur Vorlegung einer Landge- meindeordnnng, sowie eiuer Kreis- und Prvvinzialordnnng für Rheinland und Westphalen aufgefordert werdeu sollte. Das Ergebniß war vorher zn sehen: der Antrag wnrde mit großer Majorität angenommen. Ausschlaggebend war dabei die Haltung der Nationalliberalen. Im Lager der gouveruemeutaleu Heißsporne fehlt es für dieselbe uicht an den Vorwürfen der Inkonsequenz. Man sagt: wenn die Nationalliberalen neulich den Mramontcmen die Unter­stützung für den Antrag eines Ministerverantwortlichkeitsgesetzes versagten, wenn sie zugleich das Zusammengehen der Fortschrittspartei mit dem Centrum scharf kritisirten, wie konnten sie jetzt die vom Centrum ausgegebene Parole zu der ihrigen machen? Dabei wird nur übersehen, daß es sich bei jenem Antrage betreffend die Miuisterverautwortlichkeit lediglich um eiu willkürlich ersonnenes, aus der augenblicklichen Situation in keiner Weise zu rechtfertigendes Oppositions­manöver handelte, während die Forderung der Ausdehnung der Verwaltnngs­refvrm aus der unsere innere Lage vorwiegend beherrschenden Frage unmittelbar hervorgeht und von der nationalliberalen Partei in den letzten Sessionen stets mit Nachdruck erhoben worden ist. Der bloße Umstand, daß jetzt das Centrum sich sofort uach der Eröffnung der Session der Angelegenheit bemächtigt hatte, konnte die Nationalliberalen unmöglich abhalten, ihren Standpunkt aufs Neue unumwunden zu bekennen. Die Antwort der Regierung war im Grnnde dieselbe wie immer: Die Nothwendigkeit der Ausdehnung der Verwaltnngs­refvrm auf die gauze Monarchie — natürlich unter Berücksichtigung der eigen­thümlichen Verhältnisse der einzelnem Provinzen — ist selbstverständlich; den Zeitpunkt der Ausführung aber zu bestimmen, behält sich die Regierung vor. Immerhin ließ sich aus deu Worten Friedenthals ziemlich gewiß der Fortschritt konstaiiren, daß die Ausarbeitung eines betreffenden Gesetzentwurfs unnmehr beschlossene Sache ist. Welcher Art indeß die Kanteten sein werden, die der rheinisch-westphälischen Kreis- und Provinzialvrdnnng gegen die Möglichkeit eines Mißbrauchs im Interesse der ultramontanen Agitation eingefügt werden sollen, ist noch ganz unbestimmt.

Von Interesse war, daß die Konservativen znm ersten Male mit dem