Der Hochmeister ward durch die Nachricht von dem Inhalte dieser beiden Bullen, welche ihm der Bischof nach seiner Rückkehr selber mitgetheilt, auf das Empfindlichste betroffen. Während einerseits dnrch diesen an den Bischof unter so wohlfeilen Bedingungen neuertheilten Ablaß die Einkünfte ans den dem Orden selbst feit lange zustehenden Ablaßbrief- nnd Jndnlgeuzverleihungen wesentlich verringert zu werden drohten, war andrerseits nicht unschwer vorauszusehen, daß der reichliche Gewinn, der dem Bischof ans diesem Ablaßgeschäft zufloß, den Einnahmen des in dauernder Geldverlegenheit befindlichen Ordens in gleichem Maße entzogen werden würde. Der solchergestalt argbedrüngte und von dem Bischof fchlau Hintergangene Hochmeister ersuchte denselben daher unter Vorhaltung der nachtheiligen Folgen, welche aus der Veröffentlichung dieser Bullen dem Orden im Allgemeinen erwachsen müßten, wiederholt, mit der Bekanntmachung derselben wenigstens so lange znrückzuhalteu, bis er sich mit seinen Gebietigern über die Sache berathen habe, „denn ir wol irkennet, ich meyns ampts ein knecht bin, darumb mir nicht gebirt, sulche sachen alleine uff mich zu laden."
Der Bischof ging auf diese Frist ein. Aber die dieserhalb auf den Tagfahrten zu Heilgenbeil am Himmelfahrtstage 1473, wo Georg von Schlieben im Namen der Stände für des Hochmeisters Meinung lebhaft eintrat, und später zu Caporn mit Znziehnng verschiedener Ordensgebietiger, des Großkom- thurs Wilhelm von Eppingen, des Ordensspittlers Veit von Gich, des Trappirs Flach von Schwarzbnrg gepflogenen Verhandlungen blieben ohne wesentlichen Erfolg. Der Bischof wußte sich zu drehen nnd zn wenden und wich trotz schöner Worte und halber Zusagen, im Vertrauen auf den Beistand des Papstes und auf seine dem Orden gegenüber revrdinirte Stellung, nicht von seiner Absicht, „tröstete sich seines Papsts und hoffte, er wollte des Hochmeisters Zorn wohl entsitzen." Auch der Vorwurf, daß er im eigenen Interesse die Einziehung des vom Hochmeister ausgeschriebenen Schosses in seiner Diözese untersagt habe, suchte er abzulehnen und jede geuügende Zusage dieserhalb zu vermeiden, versprach aber beim Papste auszuwirken, daß dem Hochmeister die Hälfte des Ertrages aus dem Ablaß zugewiesen werden solle, sobald er selbst znvor tausend Goldgnlden eingenommen. Auf audere geringfügigere Beschwerdepunkte gegen ihn, ließ er sich entweder gar nicht ein, oder suchte in sophistischer Weise darüber hinwegzukommen. Kurz auch diese Verhandlung diente nur dazn, die Gemüther noch mehr zn entfremden „schieden nicht freundlich von einander uud begeerten hiefiihro einer auf den andern zu grolleu."
Von dem Landmeister von Liefland, der sich inzwischen mit Nachdruck über des Bischofs Habsucht, Eigennutz und Gewissenlosigkeit „in Vergessung seines Eides" aussprach, in seinem Widerstande befestigt und da der Ablauf