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Auch ein renitenter Bischof.
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ihrer Abhülfe zu denken kaum hatte er erfahren, daß der Hochmeister mit der Absicht umging, einen neuen Ordensprvknrator am Hofe des Papstes zu ernennen, als er sich um diese Stelle ans das Dringlichste bewarb. Unter dem Vorgeben von allerlei Nachrichten, die er von Rom ans erhalten haben wollte und mit dem Versprechen, des Beste des Ordens aus allen Kräften wahrzunehmen, gelang es ihm, das Amt vom Hochmeister auf ein Jahr zu erhalten. Er trat Ende 1472 seine Reise nach Rom an. Ob ihn Frau Margareth auch auf diesem letzteu Römerzuge begleitet, ist aus unseren Quellen nicht ersichtlich. In welcher Weise er in Rom für den Orden thätig war, mußte der Hochmeister zu seinem Verwundern bereits nach kurzer Frist im Februar 1473 erfahren. Der Bischof hatte nämlich vom Papste Sixtus IV., Zwei Ablaßbnllen nicht zum Nutzen des Ordens, sondern für seiuen Bischofs­stuhl ausgewirkt,damit er etwas für seine getreue Dienste hätte, so er am Päpstlichen Hofe geleistet nnd auch darumb, daß er sich desto stattlicher halten möchte in Annehmung seines Bisthums, das im großen Kriege merklich geschwächet war." Vou Rom aus richtete er an den Hochmeister die Bitte, ihm zur Auslösung dieser Bullen eine Summe von fünftausend ungarischer Gulden vorzustrecken. Der Hochmeister, der sich fortdauernd in der größten Geldverlegenheit befaud, indem ihn namentlich der Hauptmann von Swynau w Soldau und die übrigen Soldgläubiger auf das Nachdrücklichste mahnten und der doch den Günstling des Papstes warm zu halten alle Ursache hatte, versprach, die bedrängte Lage des Ordens vorschützend, das Geld unter der Bedingung vorzuschießen, daß ihm wegen Rückzahlung desselben aus den Er­lösen des Ablasses Sicherheit gewährt würde. Hierauf ging der Bischof nicht ein und ließ die Sache fallen. Er brachte das Geld anderswo auf und kehrte im Sommer 1473 mit den beiden verhängnißvollen Ablaßbullen nach Sam- land zurück.

In der ersten, aus dem April 1473 datirten Bulle ward den Einwohnern der Diözese Scnnland, einschließlich der Ordensmitglieder, weil das Olivenöl im Lande sehr theuer und die Armuth in der Diözese sehr groß sei, gestattet, w den Fastentagen Bntter und Milchspeisen zu genießen, sofern sie durch Ge­schenke für die Wiederaufhülfe der Kirche Sorge trügen. In der zweiten, wichtigeren Bulle von demselben Datum wurde mit Rücksicht auf die geringen Einkünfte des Bischofs und um den Irrgläubigen, Schismatikern nnd Sündern die Rückkehr in den Schoß der Kirche zu erleichtern, denen, welche an be­stimmten Festtagen in der Domkirche zu Königsberg beichteten, gegen Geschenke nnd Spenden Ablaß für alle Sünden, Verbrechen und Vergehungen, selbst in solchen Fällen zugesagt, die sonst dem römischen Stuhle allein vorbehalten waren.