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Die Memoiren HetKer's.
Gegenwärtig, in der Zeit der Erfüllung, wendet man im Allgemeinen nicht gern mehr den Blick eingehend zurück auf die Episoden beschwerlichen Ringens um die deutsche Reform. Die schleswig-holsteinische, die kurhessische und manche andere Sachen haben einst ihre Dienste ausreichend geleistet, nnd es ist nnr natürlich, daß die früher in weiten Kreisen mit so großem Interesse und solcher Lebhaftigkeit aufgenommenen Details solcher Entwickelungsstufen der deutschen Frage verhältnißmäßig rasch der Eriunernng entfliehen. In Uebersättiguug au den früher im öffentlichen Leben in den Vordergrund tretenden Negationen, im heißen Dränge nach positivem Schaffen ist aber die Gegenwart auch leicht geneigt, sich die Sammlung von Material zur Fixirung der für die Geschichte bemerkenswerth bleibenden Momente nicht sehr angelegen sein zu lassen. Mit um so größerer Freude nehmen wir die „Lebenserinnerungen" Fr. Oetker's, Stuttgart bei Auerbach auf, der lange Zeit und so innig wie sonst niemand, den öffentlichen Verhältnissen Kurhessens, und gerade am meisten in den schweren Perioden von allgemeinerer Bedeutung, nahe gestanden hat.
Die knrhessischen Verfassungskämpfe, nicht nur der von 1850 gegen Hassen- pflug und derjenige der sechziger Jahre für Wiederherstellung der Verfassung, sondern auch die, welche von 1831 an die ersten 17 Regierungsjahre des letzten Kurfürsten ausfüllten, sind vielfach beschrieben worden; gleichwohl ist ein abschließendes Urtheil der Geschichte ohne diese Memoiren nicht möglich; denn infolge eigenthümlicher Umstände ist Oetker als Haupt-, ja eiue Zeit lang als ausschließlicher Träger der Volkswünsche in die auf das öffentliche Leben des früheren Kurhessen bezüglichen Details eingeweiht und hat als Vertrauensmann des Volkes alle wichtigen Schritte desselben geleitet oder beeinflußt. Seine ausgedehnte Kenntniß der Einrichtungen, Eigenthüinlichkeiten und Persönlichkeiten Hessens verschaffte ihm in den Zeiten der preußischen Verwaltung wie in denen der hessischen Kämpfe eine große Ueberlegenheit, sogar öfters über die Regierungsorgane. Was aus der neueren Geschichte Hessens noch der Aufklärung und Ergänzung bedarf, könnte von keiner competenteren Seite erwartet werden. Wenn etwa wichtigere Vorgänge zu den Zeiten der Agonie des Kurstaats oder des Uebergangs an Preußen naturgemäß sich zunächst der Öffentlichkeit entzogen haben sollten, schwerlich wird die Kunde hiervon anderwärts in Depositum verhalten sein, als bei dem Manne, welcher nach den Umständen als der Vertreter des Landes angesehen werden mußte. Ist für die Richtigstellung von Thatsachen und zur Beurtheilung geschichtlicher Vorgänge das Urtheil berufener Zeitgenossen von größtem Werthe, um wieviel mehr mnß