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„Und als die Knechte der Barchentweber, Decktucher, Leinweberhandwerks zu Zeiten sich selbst zum Nachtheil mehr, als sie mit ihrer Arbeit verdienen mögen, verzehren und von dem Meister Geld ablehnen, ihm auch solch Geld mit ihrer Arbeit abzuverdienen in Treue und Glauben versprechen, aber entweder zuvor, und ehe sie dem Meister solches ihnen dargestrecktes Geld abverdient haben, aus der Arbeit gehen und ihr Werk demselben Meister zum Schaden ungearbeitet liegen lassen, sagen und ordnen wir, daß hinfüro kein Meister des obigen Handwerks einen Knecht, der genanntermaßen handelt, aufnehmen oder Arbeit geben soll, derselbe habe denn zuvor den Meister mit Geld oder Arbeit bezahlt." Diese Regel, nach welcher der Gesell von dem Meister nicht fortgehen durfte, bevor er das Geliehene abverdient hatte, resp, nach welcher kein andrer Meister den Entwichnen annehmen sollte, hat bis auf die neueste Zeit gegolten, und es haben deßhalb die Meister tüchtigen Gesellen gern geborgt, damit sie ihnen sicher wären. Aber freilich stand es jedem andern Meister srei, den seinem Kollegen verschuldeten brauchbaren Gesellen dadurch zu befreien und an sich zu ziehen, daß er für ihn Zahlung leistete.
Verschiedene Handwerkssatzungen erklären sich gegen letzteres Verfahren, z. B. die Täschnerordnnug von Breslan, die aber mit der betreffenden Stelle nur ein Beleg ist, daß die Meister das Borgen an die Gesellen nur benutzten, um diese fest an ihren Dienst zu knüpfen. Noch deutlicher beweist dies der Buudbrief des großen Handwerks der Gerber, wo es heißt: „Würde ein Meister seinem Gesellen Geld lehnen, soll er ihm redlich abverdienen und nicht mit Geld abwenden und bezahlen, außer mit des Meisters Willen." Zum Schluß dieses Abschnitts sei noch einer Ordnung der Wollenweber zu Konstanz aus dem Jahre 1386 gedacht, welche dem Meister gestattet, seinen Knechten zu leihen, wie viel er will. Sie beweist, daß auch in dieser Gegend das Borgen an Gesellen Streit erregte und die Frage, ob es zulässig oder nicht, erörtert wurde. Nur ist dabei weiter zu bemerken, daß der Beschluß die Folge eines Uebereinkommens zwischen Meistern und Knechten war.
Schute, Kunst und Wissenschaft in Ungarn.
Geraume Zeit hatte seit der Mitte des siebzehnten Jahrhunderts die Entwickelung des geistigen Lebens in Ungarn gestockt. Mehr als ein Drittel des Landes war in den Händen der Türken gewesen, unter denen es halb zur Wüste ge-