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Die MrteiverlMnisse in den Vereinigten Staaten.
Seitdem es dem Präsidenten Hayes gelungen ist, die republikanische und demokratische Dvppelwirthschaft in den Staaten Südkarolina und Lonisiana dadurch zn lösen, daß durch seine Vermittelung in Südkarolina der republikanische Prätendent D. H. Chamberlain dem demokratischen Gouverneur Wade Hampton Platz machte und in Lonisiana der Republikaner S. B. Packard seinem demokratischen Rivalen Francis T. Nicholls den lange und heftig be- strittenen Gouverneursposten überließ, sind die sämmtlichen Südstaaten der nordamerikanischen Union wieder in den ungeschmälerten Genuß der Rechte und Privilegien der Selbstregierung eingetreten. Die militärische nnd sonstige Einmischung der Bundesregierung in die Lokalangelegenheiten der Südstaaten hat damit aufgehört, das berüchtigte Carpetbaggerthum hat sein Ende erreicht, und es muß sich nun zeigen, ob das Volk des Südens im Stande ist, die Freiheit zu ertragen, d. h. bei den durch die Abschaffung der Negersklaverei wesentlich veränderten soeialen und politischen Verhältnissen ein geordnetes Gemeindewesen im Einklang mit den Staats- und Bundesgesetzen durch eigene Kraft und Weisheit aufrecht zu erhalten und gedeihlich weiter zu entwickeln. Wade Hamptvn wie auch Nicholls haben feierlich versprochen, daß sie im Sinne der Grundsätze, welche Präsident Hayes in seiner Jnaugurationsrede vom 5. März d. I. in Bezng ans die Südfrage darlegte, in ihren respektiven Staaten die Regierung führen wollen.
Wie nun amerikanische Blätter melden, sind verschiedene alte Parteiführer der republikanischen Partei, wie z. B. der Bundessenator James G. Blaine und der Kvngreßrepräsentant Benjamin F. Butler, durchaus nicht damit zufrieden gewesen, daß Hayes sich weigerte, dem Beispiele seines Amtsvorgängers Grant zu folgen und die angeblichen Regierungsansprüche Chcunberlain's nnd Packard's durch Bundesbajonette aufrecht zu erhalten. Wenn indeß diese unzufriedenen Politiker behaupten, daß durch die Niederlage von Chamberlain und Packard der Rechtstitel des Herrn Hayes auf die Präsidentschaft selbst hinfällig werde, da er auf demselben Fundamente beruhe wie derjenige Chamber- lain's uud Packard's, so ist dies eine in jeder Hinsicht falsche Auffassung, da in Amerika die Feststellung des endgiltigen Resultates einer Gouverneurswahl sich innerhalb ganz anderer Rechtssphären vollzieht als die Feststellung des Resultates eiuer Präsidentenwahl. Das Letztere hat der Kongreß, das Erstere die Gesetzgebung der einzelnen Unionsstaaten zu thun, und es steht in den Vereinigten Staaten der Bundesregierung nur dann zu, sich in die Angelegenheiten der Eiuzelstaaten zu mischen, wenn daselbst anarchische Zustände herrschen nnd ihre Hilfe von der Legislatur dieser Einzelstaaten oder für den Fall, daß die
Grnizbotcn II. 1877. 60