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halbes Jahr vorher wurden ganz gewiß die Vertreter des Landes unter genauer Beobachtung der Knrialien einbernfen. In sofern sie nicht dnrch Gicht, Podagra, Steinschmerzen und allerhand hänsliche Hinderungsgründe sich entschuldigten, stellten sie sich in Weimar ein. Wer nicht kam, für den trat kein Ersatzmann ein, denn auf einige Abgeordnete mehr oder weniger pflegte es nicht anzukommen, da diese Herren mit staunenswerther Schnelligkeit und meist auch Einmüthigkeit in zwei bis drei Tagen das Wohl des Landes beriethen, indem sie zunächst in überschwänglichen Ausdrücken ihre Devotion für die Einberufung zu erkennen gaben. Auch diese hatteu natürlich einen fast stets sich gleich bleibenden Kurialstil. Nahe Neujahrstage, Geburtsfeste der Fürsten wußte man in dem Dankschreiben besonders zu würdigen; und sobald diese äußeren Anlässe für eine andere Kouzipirung nicht vorhanden waren, schrieben sie in der Regel: „Obwohl den Ständen bereits so viele Proben hoher Gnade zu ihrer eigenen Konsolation kund geworden, daß sie solche mit gebührendem Ruhme nicht würden erheben können, so gewinnt doch die allen Preis übersteigende fürstliche Providenz dadurch noch einen ausnehmenden Zusatz, daß Ew. Durchlaucht abermals die Stände berufen und zum unterthänigsten Beirath erfordert haben. Wir statten zuförderst göttlicher Majestät vor die gnadenreiche Erhaltung Ew. Dnrchlaucht als des unschätzbarsten Kleinodes des in Segen blühenden weimarischen Landes den gebührenden Dank ab."
Wenn je in der Welt gegen die innerste Ueberzeugung, namentlich hinsichtlich der Blüte des weimarischen Landes gesprochen, nnd die Souveränitätsgelüste in unverantwortlicher Weise zum Nachtheil des gesammten Landes auch hier gehegt und gepflegt worden sind, so verstand andrerseits Serenissimus keineswegs, diese gewohnheitsmäßigen Formalitäten auf das richtige Maß zurückzuführen, sondern er nahm die Ergebenheitsausdrücke als bare Münze entgegen. Die Landstände ernteten, was sie gesäet hatten. Wie folgenschwer auch ihr Ja gegenüber den Forderungen war, so wurde doch bei kleinen Ausschußtagen die Propositionsschrift schon am Einbernfungstage durchberathen und sofort die Reinschrift der Antwort fertig gestellt, welche drei bis vier Mitglieder persönlich der Regierimg überreichten. Die letztere pflog nnn protokollarische Verhandlungen, sie gab, wenn vielleicht der Beschluß der Landstände den Erwartungen nicht vollkommen entsprach oder gar zu schnell gefaßt war, Direktiven für die weitere Behandlung der Fragen; aber bei günstigen Resolutionen der Stüude wurden die Entschließungen dem höchst Regierenden sofort mitgetheilt und am nächsten Tage schon der „gnadenreiche" Abschied ertheilt. Das war ungefähr der Hergang in den Zeiten, wo die Leistungen den Forderungen entsprachen. Im allgemeinen war dies unter der gemeinsamen Regierung der Herzöge Wilhelm Ernst und Ernst August der Fall-