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Kulturhistorische Bilder aus den Weimarischen Landtagen 1700 bis 1747.
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Kulturhistorische Wilder aus den Weinrarischen Landtagen

1700 öis 1747.

Die Gerechtsame der weimarischeu Landtage vor Eintritt der ständischen Verfassung Karl Angusts im Jahre 1816 entwickeln sich naturgemäß ans den Verhältnissen der alten ernestinischen Landtage. Wie im alten Kurfürsten- ihume, haben wir vor 1816 auch eine landstündische Vertretung, die sich aus dem Stande der Prälaten, der Ritterschaft und Städte zusammensetzt. Es ist hvchst interessant, sie zur Zeit der hussitischen Bewegung auf dem Gipfel ihrer Macht wirken zn sehen und dann Schritt für Schritt verfolgen zn können, wie sie allmählich ihrer Macht entkleidet und in die Bahnen geleitet wird, auf denen wir sie als Spielball der kleinen Souveraine antreffen. Das trat ganz unvermerkt und allmählich ein. Je mehr der Staat an Machtfülle ein­büßte, desto tiefer sank die Macht der Stände; ganz besonders verhängnißvoll waren für sie die minutiösen Landestheilungen in den ernestinischen Häusern, welche für diese das sechzehnte und siebzehnte Jahrhundert so überaus merk­würdig macht.

Im Jahre 1708 war man rezeßmäßig übereingekommen, daß in Weimar "lle füuf Jahre ein ordentlicher Landtag, alljährlich aber ein Ausschußtag be­rufen werden sollte. Ersterer bestand ans einigen sechzig Mitgliedern, letzterer

fünf bis siebzehn Prälaten, Rittern und städtischen Vertretern, die der Landesherr auswählte und zu den Sitzungen in beliebiger Zahl berief. Dessen ungeachtet hat Weimar eiuen ordentlichen Landtag von 1708 bis 1747, also w den zwei Regierungsperioden vou Wilhelm Ernst und Ernst Angust nie gesehen. Man behalf sich mit den Ausschußtagen; sie waren ja kurz, trotz der zu be­willigenden Steuern und der massenhaft zu beratheuden Schäden auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens. Da die Fincmzperivden einjährig zu sein pflegten, berief der Herzog den Ausschuß bei dringliche« Angelegenheiten oft un Jahre zwei bis drei Mal und namentlich dann, wenn das Geld auszugehen un Begriff stand. Regelmüßig war dies um Jakobi der Fall, uud etwa ein

Grenzboten II. 1877. 11