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Englands Machtstellung in Indien. I.
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Nach Holland waren eingehende Berichte über Indien gelangt, welche die Gründung einer hollündisch-ostindischen Compagnie (1594) zur Folge hatten. Ihre erste Flotte landete 1600; ihr erstes Werk war An­knüpfung von Handelsverbindungen, verbunden mit Intriguen gegen die Por- " tngiesen. Allmählich gewannen die Holländer mehr und mehr Besitzungen im Süden. Die Augen aller seefahrenden Völker richteten sich damals auf In­dien, auch Franzosen und Dänen ließen sich dort nieder.

Im Jahre 1600, also gleichzeitig mit dem Landen der holländischen Flotte in Indien, gründeten Londoner Kaufleute die ostindisch e Compagnie, der durch eineCharter" der Königin Elisabeth aller Handel nach Ost­indien, Asien und Afrika frei uud uugehindert überlassen wurde. Die Com­pagnie hatte das Recht, Gesetze zu machen, Strafen zu verfügen, vorausgesetzt, daß dadurch nicht englische Gesetze verletzt wurden, Waaren steuerfrei auszu­führen und von versteuerten Waaren, wenn sie aus irgend einem Grunde zu­rückgebracht wurden, die Rückzahlung der Steuer zu verlangen. Die Krone ernannte einen Gouverneur und 24 Directoren, dagegen sollte für die Zukunft der Gouverneur von der Compagnie gewählt werden. Die Dauer der Charter war beschränkt.

Die ersten Reisen der Compagnie gingen jedoch nach Java und den be­nachbarten Inseln, und erst 1609 ging eine kriegsgerüstcte Flotte nach Indien ab, die den Portugiesen gegenüber zwei Seesiege erfocht. Gleichzeitig wurde ein Gesandter der englischen Krone nach Delhi an den Hos der Groß-Mogule geschickt, und bereits am Anfang des Jahres 1612 wurde Anlegung von mehreren Factoreien an der Nordwestküste gestattet und zwei Jahre später der Handel im ganzen Reiche erlaubt. Die Compagnie hatte jedoch uicht nur mit den größten Schwierigkeiten in Indien, sondern auch mit Vielsachen Jntrignen im Mutterlande, namentlich aber mit einer Concurrenzges ellschaft zn kämpfen, mit der später eine Verbindung geschlossen wurde. Cromwell löste die Compaguie auf, um freien Handel einzuführen, erneuerte sie jedoch wieder. 1666 erhielt die Compagnie von Carl II. unter andern das Recht, nicht­christlichen Staaten den Krieg zn erklären nnd mit ihnen Frieden zu schließen. Seit 1684 durfte sie eine Flotte und regelmäßige Truppen halten. Trotz innerer Zerwürfnisse erweiterten sich die Besitzungen und Handels-Ver- bindungen der Compagnie fortwährend; so ging Bombay 1668 definitiv ans portugiesischem Besitze in den der Compagnie über und wurde später Regie- rungs-Sitz. Nachdem die Compagnie dann aus verschiedeneu kriegerischen Ver­wickelungen in Indien glücklich hervorgegangen war, wurde ihre Existenz im Vaterlande durch das Parlament ans Anstiften neidischer Londoner Kaufleute in Frage gestellt. Der Handel wurde für frei erklärt und 1689 einer Eon-