Beitrag 
Die Verwirklichung der deutschen Grundrechte in der Gegenwart. II.
Seite
463
Einzelbild herunterladen
 

4K3

Deutschlands ihre volksthümliche Entwickelung gewährleistet sein solle; ein Satz, der nach dem Ausscheiden Oesterreichs aus dem deutschen Gesammtstaat unwesentlich geworden und auch schon s. Z. von dem Unionsparlament ge­strichen worden ist.

Der Schlußbestimmung im Art. XIV aber:Jeder deutsche Staats­bürger in der Fremde steht unter dem Schutze des Reiches," entspricht der Schlußsatz des Art. 3 unserer jetzigen Reichsverfassung:Dem Auslande gegenüber haben alle Deutschen gleichmäßig Anspruch auf den Schutz des Reichs." Freilich ist eine solche Zusicherung nur dann bedeutungsvoll, wenn der Staat, welcher sie seinen Bürgern giebt, dem Auslande gegenüber eine dem entsprechende Machtstellung einnimmt. Daß sich unser neu entstandenes deutsches Reich in dieser Lage befindet, daß es der deutschen Nation gelungen ist, sich jene Achtung gebietende Stellung zu verschaffen, welche ihr nach ihrer Größe und ihrer völkerrechtlichen Bedeutung zukommt, darf uns in der That mit freudiger Genugthuung und mit berechtigtem Stolz er­füllen.

Daß aber auch der innere Ausbau des deutschen Verfassungswerks rüstig gefördert worden ist, daß wir auch nach Innen bedeutsame Fortschritte auf der Bahn unserer nationalen Entwickelung zu verzeichnen haben, das möchte auch aus der vorstehenden Abhandlung hervorgehen, in welcher der Nachweis erbracht sein dürfte, daß wir in unserem heutigen deutschen Reich das erlangt haben, was man bei dem Erwachen des deutschen Volkes aus der bisherigen politischen Letargie im Jahre 1848 als die Grundbedingungen der freiheitlichen und einheitlichen Entwickelung des deutschen Gesammt- staates, als die Grundrechte des deutschen Volkes bezeichnete und verlangte; freilich nur insoweit, als diese Satzungen nach dem hier Ausgeführten realen Werth und rechtliche Bedeutung beanspruchen konnten.

Dr. Baumbach.

Zustände und Sitten in der Türkei.

v.

In dem folgenden Schlußabschnitte unserer Mittheilungen über die Türkei werfen wir, wiederum hauptsächlich White (Bd. II. S. 130 194) ausziehend, einen Blick auf die literarischen und sonstigen, mit der geistigen Bildung zu-