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Die Hründerprozesse und die Krisis.
Von Max Wirth.
Die Geschichte aller Krisen hat bewiesen, daß in der denselben vorhergehenden Periode der Uebersveculation, welche durch irgend ein außerordentliches wirthschaftliches Ereigniß hervorgebracht wurde, das Publikum in einen abnormalen, fieberhaften Zustand, in eine Art Rausch der Gewinnsucht versetzt wird, in welchem alle ruhige Ueberlegung abhanden kommt. Handelskrisen mit diesen ihren Folgen sind unter jeder Art von Gesetzgebung bei hoch civilisirten Völkern aufgetreten, sei es, daß die Gesetzgebung die Bildung von Actiengesellschaften, bei welchen die Agiotage — diese Treibhauspflanze der Uebersveculation — die höchsten Auswüchse zu treiben pflegt, — von der Concession der Regierung abhängig gemacht oder dieselbe unter gewissen Normativ-Bedingungen freigegeben hat. Gerade die Erfahrung in der letzten Krisis hat diese Wahrnehmung besonders bestätigt, und wenn überhaupt noch ein Nachtheil vorhanden war, so zeigt er sich eher auf der Seite des Concessionswesens. In Oesterreich, wo das Concesstonswesen noch bestand, hat die Krisis stärker gehaust, als in Deutschland, wo das Concessionswesen durch das neue Actiengesetz nur auf die Eisenbahnen und das Zettelbankwesen, wie es in der Natur der Sache liegt, beschränkt geblieben, für die übrigen Unternehmungen aber freigegeben worden ist. Und in Deutschland wurden gerade die ersten und auffallendsten Mißbräuche in den Eisenbahngründungen entdeckt. Es liegt diese Erscheinung auch in der Natur der Sache; denn das Publikum wird unwillkürlich verführt, die Solidität einer neuen Unternehmung weniger genau zu prüfen, bevor es sich betheiligt, wenn dasselbe durch die Concessionsertheilung oder Privilegirung gewissermaßen sanctionirt worden ist, so daß man zu dem Glauben verleitet wird, daß die Regierung sich bereits genau von der Reellität des Unternehmens überzeugt hat. Deshalb haben auch concessiouirte Geschäfte allenthalben und in Oesterreich bis in die neueste Zeit großes Gewicht daraus gelegt, sich dem Publikum als von der Regierung concessionirte oder k. und k. k. prioilegirte Firmen vorzustellen. Diese Erfahrung ist einer der Hauptgründe, warum man nicht so voreilig die Ursache der Krisis in Deutschland dem neuen Actiengesetz in die Schuhe schieben darf. Auch ist die Nothwendigkeit einer Aenderung desselben keineswegs erwiesen, zumal sich bei den gegenwärtigen Gründerprozessen zeigt, daß die gewöhnliche bürgerliche Rechtspflege Mittel genug besitzt, um Gesetzüber tretungen in dieser Beziehung zu ahnden. Es ist keines der geringsten Verdienste von Lasker, daß er lange vor dem Ausbruch der Krisis auf diesen Umstand aufmerksam gemacht und den Justizminister, leider erfolglos, aufge-