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Münchner Briefe
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Kammerminorität zu thun gewesen wäre. Die einen riethen zur sofortigen Auflösung, die andern plaidirten für einen großen liberalen Strike und da­durch für Sprengung der Kammer. Die Führer der Minorität, unter welchen es auch nicht an Mitgliedern fehlte, die solchen extremen Schritten geneigt waren, schauten aber mit Recht die Sache doch etwas ruhiger an: sie fragten sich einfach, welches die Folgen einer solchen Lahmlegung der parlamentarischen Thätigkeit in diesem Augenblicke sein würden: dann freilich unausbleibliche Auflösung, neuer das Land verwirrender und die Parteien nur erhitzender Wahlkampf, und was das. Ausschlaggebendste Aufhören mitten in den Budgetarbeiten und damit totale Verwirrung der finanziellen Staatsbildung. Solche Verantwortung konnte und durfte die liberale Partei nicht auf sich nehmen: so thut sie denn ihre Pflicht fest und unerschüttert fort, wenn es freilich den einzelnen Abgeordneten schwer genug fällt, da auf dem Platz zu bleiben, wo jede Arbeit eine Sisyphus-Arbeit zu sein scheint, wo auch nach den überzeugendsten Deduktionen, bei scheinbar ganz indifferenten Vorlagen die einem blinden Commando gehorchende Majorität auch das beste unbarmherzig nieder­stimmt und man Zeit und Kraft wirklich für nichts zu opfern meint. Zum Capitel des politischen Märtyrerthums, für das die Neuzeit so manches Material schon geliefert hat, kann der bayrische liberale Abgeordnete wahr­lich auch das Seine beitragen. Denn die Zeit scheint noch lange fern sein zu wollen, da es besser werden kann. N>. 5.

Dom preußischen Landtag.

Berlin, den 25. Juni 1876.

Am 16. Juni begann das Herrenhaus seine Sitzungen nach den etwas langen Pfingstferien mit dem Gesetzentwurf über die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst. Die Hauptstreitfrage bei diesem Gesetz ist, ob die Befähi­gung zum Landrathamt abhängig sein soll von dem abgelegten großen Staatsexamen. Die Regierungsvorlage hatte diese Forderung nicht ent­halten, das Abgeordnetenhaus hatte sie hinein gebracht. Das Herrenhaus hat bei der zweiten Berathung beschlossen, die Forderung fallen zu lassen für diejenigen Kandidaten zum Landrathamt, welche von den Kreistagen der Staatsregierung präsentirt werden, während diese bei der Auswahl ihrer Kandidaten an Personen gebunden bleibt, welche das Staatsexamen bestan-