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Die Wiederherstellung der Valuta in Oesterreich-Ungarn und die Goldwährung.
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und zwar zunächst mit dem Silber nach den Bestimmungen des neuen Münz- gesetzes zu beginnen. Am Zwangscurs würde vorläufig gar nicht gerüttelt werden. Sobald der Silberschatz der Nationalbank von ungefähr 68 Milli­onen in die neuen Silbermünzen, welche nothwendig geringerhaltig, d. h. nur als Scheidemünzen auszuprägen wären, welche im Ausland keinen Curs haben und deshalb auch nicht ausgeführt werden könnten, umgeprägt worden ist, könnte der Staat zunächst die' Ein - Gulden-Staatsnoten im Betrag von un­gefähr 75 Millionen einrufen und von der Nationalbank gegen die neuen Silbermünzen einlösen lassen. Dieselben würden ebenso sicher wie die Noten sich im innern Verkehr erhalten, und es würde durch den Rückzug der Ein­Gulden-Staatsnoten nothwendig eine Verbesserung der Valuta hervorgerufen. Die Bank müßte natürlich gleichzeitig durch einen entsprechenden Betrag von Gold entschädigt werden, welchen sich der Staat durch eine Anleihe verschaffen würde. Schon die Thatsache der Einrufung der Ein-Guldennoten würde den Staat in Stand setzen, die Anleihe zu erheblich günstigeren Bedingungen ab­zuschließen, weil eben die bevorstehende Verminderung der papierenen Um­laufsmittel um mehr als 10°/, das Silberagio wahrscheinlich ganz beseitigen würde. Mittlerweile würde die Münzstätte die weitere Aufgabe haben, neben der Herstellung der etwa noch erforderlichen besondern Münze, wozu etwaige Bestände der Zollkassen oder anderer öffentlicher großer Institute verwendet werden können, den ganzen Schatz der Nationalbank von 72 Millionen in neue Goldmünzen umzuschlagen. Erst wenn dieses Geschäft beendigt, hätte der Staat zu einer neuen Goldanleihe zu schreiten, um die Vorbereitungen mit möglichster Beschleunigung definitiv zu vollenden. Dabei könnte der in Gestalt von Barren und ausländischen Goldstücken entlehnte Goldbetrag, während seiner allmählichen Ausprägung, als unterste Schichte des Baar- schatzes der Nationalbank dienen. Bevor man nun an den letzten Akt der ganzen Operation, die Aufhebung des Zwangseurses, geht, würde die Nationalbank die Einlösung ihrer Noten in klingender Münze für das große Publicum mit einer gewissen Vorsicht und dem Restrictionsrechte gegen die Metallspeeulanten wieder aufnehmen. Gleichzeitig wäre es angemessen, eine dem Nominalbetrag der ganzen Münze besser entsprechende Abänderung in der Stufenreihe der Banken und Staatsnoten anzuordnen. Es würde nicht zweckmäßig sein, daß neben den Goldmünzen, welche doch wohl zum geringeren Theil aus fünf Gulden und zum größeren Theil aus zehn Guldenstücken be­ständen, noch Zehn-Guldennoten der Nationalbank etreuliren würden. Ueber- dies würde es aus mehreren schwer wiegenden Gründen, deren nähere Er­örterung uns hier zu weit führen würde und bei denen wir uns daher auf den Hinweis der Reichskassenscheine beschränken, angemessener für das öffent-