Die Wiederherstellung der Ml'uta in Hesterreich-Ungarn und die Holdwährung.
Von Max Wirth.
Bei der Vorlage des Budgets für 1876 hatte der österreichische Finanzminister den guten Willen der Regierung ausgesprochen, die Wiederherstellung der Valuta anbahnen und die vorbereitenden Maßregeln dazu spätestens bei der Organisation der Bankfrage vorschlagen zu wollen. Das Privilegium der österreichischen Nationalbank, welches bis jetzt das einzige Emisstonsinstitut für Oesterreich und Ungarn ist, erlischt mit Ende des Jahres 1877. Gleichzeitig aber läuft auch der Staatsvertrag zwischen Oesterreich und Ungarn ab. Nach langen und schwierigen Unterhandlungen haben sich soeben die Regierungen von Oesterreich und Ungarn über die Erneuerung dieses Vertrags geeinigt. Diese Bedingungen unterliegen noch der Genehmigung der Parlamente der beiden Reichshälften, welche die Berathungen darüber in diesem Herbste vornehmen werden. In denselben ist unter Anderem in Beziehung auf die vorliegende Frage der Vorschlag gemacht, daß beide Länder sich gegenseitig das Recht der Errichtung selbständiger Zettelbanken gewährleisten, daß aber vorerst mit dem Erlöschen des Privilegiums der österreichischen Nationalbank eine dualistische Organisation eingerichtet werden solle, in der Weise, daß eine und dieselbe Actiengesellschaft eine Zettelbank in Wien und eine solche in Pest errichte, welche unter ihren besondern Direktionen stehen, über die ein gemeinsamer zu gleichen Theilen aus Oesterreichern und Ungarn gewählter Auf- sichtsrath gesetzt ist. Die Bankmittel sollen nach dem gewöhnlichen Quotenverhältniß vertheilt werden, so daß Oesterreich 70°/<> und Ungarn 30^ an Noten und den entsprechenden Antheil an dem Baarsond erhalten würde. Da sich gegen diese Combination, namentlich von österreichischer Seite die allergewichtigsten Bedenken erheben und ungern die Wahrnehmung gemacht Grenzboten III 187«. 1