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Ausschüssen, kurz ihre Organisation erscheint zur Uebernahme derartiger Func- tionen ganz wie geschaffen. Zugleich würde dadurch der Vortheil erreicht, daß der Bezirk die von ihm geschaffenen Bezirksanstalten (Krankenhäuser, Waisen- Häuser, Zwangsarbeitsanstalten :e.) zugleich für die Zwecke des Landarmenwesens verwerthen könnte.
Eine gewisse Schwierigkeit bieten nur die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz, welche selbständige Bezirksverbände bilden. Hier würde also der Ortsarmenverband mit dem Landarmenverband zusammenfallen und doch könnte man diesen Städten kaum zumuthen, die Landarmenlasten, welche ihnen der Staat bisher abgenommen hat, aus eigenen Mitteln zu übertragen. Wenigstens müßte durch Gewährung von Zuschüssen aus der Staatscasse ein theilweiser Ausgleich herbeigeführt werden.
Das gegenwärtige Provisorium, wonach der Staat bis auf weiteres die Landarmenangelegenheiten fortführen solle, darf keinesfalls in einen dauernden Zustand übergehen. Denn die Armengesetzgebung beruht fast allenthalben in Deutschland auf dem Gemeindeprincip und die Armenpflege kann nur von den Gemeinden — seien es einzelne Gemeinden oder Gemeindeverbände — zweckmäßig verwaltet werden. Max Wtttgenstetn.
Dom preußischen Landtag.
Berlin, den 26. März 1876.
Am 20. März hielt das Herrenhaus, welches seit der Eröffnungssitzung keine gehabt, seine zweite Sitzung ab. Graf Udo zu Stolberg interpellirte den Handelsminister, ob die Staatsregierung beabsichtige, dem Landtag ein Gesetz vorzulegen, betreffend die Abtretung der preußischen Staatsbahnen an das Reich. Nachdem der Interpellant sich für einen Anhänger des Uebergangs der Eisenbahnen an das Reich erklärt und nachdem er die Uebelstände des jetzigen gemischten Systems der Staatsbahnen und Privatbahnen mit einigen schlagenden Beispielen beleuchtet, antwortete der Handelsminister, indem er die Absicht der Regierung, einen Gesetzentwurf im Sinne des Interpellanten einzubringen, bejahte. Gleichzeitig lehnte er jedoch bei der nahen Einbringung des betreffenden Entwurfes einstweilen jedes Eingehen auf die Motive desselben ab. Diesem Beispiel werden wir bis zur parlamentarischen Erörterung der Vorlage folgen müssen. Am 21. März hatte das Herrenhaus seine dritte Sitzung. Hier kamen technische Gesetze und Petitionen zur Sprache.