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warmen Nest nach Corsika geschickt zu haben, um Gelegenheit zu einem Witz zu bekommen.
Der famose Witz ist nämlich der, daß der Advocat seinem eifersüchtigen Gänschen von Frau (einer, beiläufig gesagt rein überflüssigen Ausfüllfigur) ins Gesicht behauptet, auf Corsika gebe es nicht blos keine schlimmen, sondern gar keine Frauen — ja, ja, gar keine, und er findet an diesem orginellen Witz einen solchen Geschmack, daß er ihn zweimal wiederholt! Aber ein treuer und aufmerksamer Freund ist er, das muß man ihm lassen. Er wittert mitten in der Nacht (wahrscheinlich in Folge eines beängstigenden Traumes oder einer Ahnung, ein Unglück das seinem Freund, dem jetzigen Gemahl Fernande's zustoßen könnte und, gedacht gethan, warum soll er nicht eben so gut bei nachtschlafender Stunde Zutritt zu den Gemächern seines Freundes haben als dessen frühere Maitresse, Base Clotilde, durch die verborgene Thür? Er hat freilich von letzterer keine Ahnung, und das ist schade; er hätte, wenn ihm der Gedanke auch nur einige Minuten früher gekommen wäre, eine recht ärgerliche Scene zum zweiten mal, und zwar mit den gleichen Mitteln des Ringkampfes und der Mundstopfung. wie fchon einmal vermeiden können. Jetzt ist es zu spät! Jetzt hat sich bereits eine Sündflut von Thränen entladen; jetzt schwirren die Bomben der Seufzer durch die Luft, jetzt heult die Verzweiflung durch die Oede der Seelennacht, jetzt — geht es schief! Ja, wenn Herr Sardou nicht wäre! Die gefallene Unschuld darf denn doch nicht wie ein Wurm zertreten werden, das wäre ja empörend, wäre Scheidwasser auf unser wundes Gefühl! Nein, noch lebt ein Gott, und der Advocat von Corsika, sein Maschinenmeister. Er hat ja (zufällig!) den verhängnißvollen Brief in der Tasche und hat ihn, glücklicherweise nicht, wie es in den „pattss 6e mouolie" geschieht, zu einem Fidibus benutzt, endlich, endlich kommt dieser Brief, an seine richtige Adresse und — über einer versöhnten Gruppe senkt sich langsam der Vorhang.
Basel. I. Mähly.
Die Ausgestaltung der sächsischen Gerwaltungs-
rechtspflege *).
Von Theodor Landgraff. Ueber der sächsischen Verwaltungrechtspflege hat ein eigener Unstern gewaltet. Als im Jahre 1834 die großen Gesetze geschaffen wurden, die das ABCD der sächsischen Rechtsgelehrten ausmachen und erst mit den neuen Rechtsgesetzen
") Grenzboten 1870. N. S. 218. IV. S. ?16.