47L
Handlung, in der ganzen Welt nicht existire. Das ist vollkommen richtig, und der Schluß doch die graueste der grauen Theorie. Kein anderer Staat hat eine Seehaudlung. aber kein einziger Staat kommt mehr wie Preußen mit der alleinigen Hülfe der großen Nationalbank aus. Weder in Paris noch in London noch in Wien behilft sich der Staat mit der Reichsbank allein, sondern er steht außerdem in offenkundiger Verbindung mit den großen Bankhäusern. Diese Verbindung begründet ein immerhin gegenseitiges Abhängigkeitsverhältniß. Was ist nun besser: Abhängigkeit von den großen Bankhäusern, oder die Dienste eines Instituts, wie die Seehandlung, das lediglich vom Staat abhängt? So steht es mit der doktrinären Beurtheilung der See- Handlung. Man hat von einer Aera Bleichröder in Preußen geschrieben. Aber nun vergleiche man einmal mit unbefangenem Auge die Stellung des Hauses Bleichröder zum preußischen Staat mit derjenigen der Häuser Stieglitz, Sina, Rothschild (in London) und seiner Zeit Pereire. — Was die Angriffe der Altconservativen und des Centrums auf die Seehandlung betrifft, so hat das Letztere wohl einfach die Schwächung der jetzigen Staatsregierung im Auge, während die Altconservativen den Sturz Camphausen's vor allem ersehnen mögen. Sie glauben sich durch diesen Minister in den Interessen des Grundbesitzes geschädigt. Sie finden, daß sie zu viel Steuern zahlen, einmal die Grundsteuer und daneben die Einkommensteuer. Die Grundsteuer ist zwar contingentirt und beträgt durchschnittlich nur 4 bis 5"/o des Reinertrags, aber sie berücksichtigt nicht die aus dem Grundbesitz haftenden Schulden. Was die Einkommensteuer betrifft, so erblickt der Grundbesitz in ihr eine Doppelbesteuerung, glaubt sich aber außerdem benachteiligt, weil die Grundlage der Einschätzung, nämlich der liegende Besitz, erkennbar ist, was nicht der Fall ist mit dem Einkommen aus Gewerben und aus zinstragenden Papieren. Der Grundbesitz glaubt sich aber auch noch drittens durch die Klassensteuer benachtheiligt, weil er das meiste Gesinde hat und für dieses die Klassensteuer übernimmt. Diese Klagen, denen man nicht allen Grund absprechen kann, erfordern allerdings eine Abhülfe. Nur sind die Vorschläge zur Abhülfe, welche bis jetzt aus den Reihen des Grundbesitzes kommen, sehr ungeeignet. Richtig ist die Forderung, die Grundsteuer zur Localsteuer zu machen. Diese Forderung sollte noch einmüthiger und nachdrücklicher erhoben werden. Das klassensteuerpflichtige Einkommen sollte erst mit 300 Thalern beginnen; damit würde das ländliche Gesinde zum großen Theil von der Personalsteuer befreit werden. Durchaus verwerflich und kurzsichtig ist aber die Forderung, den Grundbesitz von der Einkommensteuer durch indirecte Steuern zu entlasten; darum verwerflich, weil solche Steuern aus dem Finanzsystem der Einzelstaaten überhaupt verschwinden müssen. Die Einkommensteuer läßt sich für die deutschen Einzelstaaten nicht entbehrlich machen. Der Weg aber, das ge-