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wie die im Auslande befindlichen deutschen Reservisten wieder einberufen werden können."
Der „Jndustr." veröffentlicht diese Petition, „in der Hoffnung, daß dieser Schritt, welcher den Erfordernissen der Lage völlig entspreche, von Erfolg gekrönt sein werde". Ohne Prophet zu sein, kann man doch leicht das voraussichtliche Schicksal dieser und ähnlicher vom deutschen Standpunkte zur Zeit geradezu unmöglicher Petitionen voraussehen. Zum Allermindesten kommt dieselbe m. E. verfrüht. Eine Regierung, die noch immer Mühe genug hat, sich in dem wieder erworbenen Lande wohnlich einzurichten und der diese Etablirung noch von den Landeseingeseffenen selbst bei manchen Gelegenheiten sauer und schwer genug gemacht wird, würde nachgerade thöricht sein, sich mit der Zulassung fremder, specifisch französtrender Elemente in einem von dem Weh und Leid der Annexion noch lange nicht ganz geheilten Lande eine neue Zuchtruthe aufzubinden, deren sie sich, allerdings etwas schroff und kategorisch, glücklich entledigt hat. Auch abgesehen davon, daß man diesen Leuten vielleicht nicht das geringste in politischer Beziehung nachsagen könnte, daß sie die denkbar größte Garantie der absolutesten Ordnung und Ruhe der Regierung und ihren Maßregeln gegenüber bieten würden, so dürfte ja doch erfahrungsmäßig die bloße Gegenwart derartiger französisch-elsässischer Elemente für die zurückgebliebenen Nichtoptanten immerfort ein Stein des Anstoßes, eine dauernde Ursache der Unzufriedenheit sein und bleiben. Man vergißt eben auf dem jenseitigen Standpunkte, daß das Reichsland selbst in seiner Gesammtheit einstweilen der Regierung noch nicht genügende, wenigstens noch nicht durch drohende Gefahr erprobte Sicherheit bietet, um demselben schon jetzt einen so weitschichtigen und in seinen Folgen nicht übersehbaren Act politischer Liberalität ohne sichern Rückhalt an dem Geiste der Bevölkerung selbst gewähren zu können. Man berücksichtigt andrerseits auch viel zu wenig, daß die sog. „Option", so günstig und volksthümlich sich diese Maßregel auch im Ansang und oberflächlich betrachtet, ausnehmen mochte, denn doch im Grunde genommen nichts weiter war, als ein Privilegium ocliosum für Diejenigen, die sich desselben bedienten. Jetzt haben sie das Nachsehen. Und die deutsche Regierung hat ganz Recht, wenn sie ihnen heute entgegenhält: ihr hättet euch den mit so vieler Ostentation in Scene gesetzten Act vorerst gründlich überlegen und über die Tragweite desselben genügende Belehrung verschaffen sollen, ehe ihr die Schiffe hinter euch verbranntet. Andrerseits machen die Elsässer es der Verwaltung heutzutage zum Vorwurf, daß dieselbe sie über die folgenschwere Bedeutung dieses Schrittes nicht genügend aufgeklärt oder doch nicht genug Gelegenheit geboten habe, sich Aufklärung und Belehrung zu verschaffen. Zum Theil mag diese Klage berechtigt und die ganze an sich wohlwollende Absicht der Regierung in diesem Punkte an der Ungeschicklichkeit der unteren Beamten, die bei dieser Gelegenheit fast durchschnittlich allein in directe Beziehungen zu dem Publikum kamen, gescheitert sein. Wo dagegen seitens dieser Organe im kritischen Momente dem Publikum gegenüber gleichfalls eine wohlmeinende, belehrende Haltung angenommen und seitens des letztern volles Vertrauen in die Persönlichkeit und die Rathschläge des Beamten gesetzt werden konnte, da ist heutzutage Klage und Leid geringer und seltner und die Leute haben in den betr. Bezirken wenig zu bereuen.
Verantwortlicher Redakteur: vr. HanS Blum in Leipzig. Verlag von F. L. Hcrbig in Leipzig. — Druck von Hüthcl Hcrrmann in Leipzig.