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gesucht waren, oder, wenn es sich um den Hauptpunkt handelte, so wurde er berührt wie ein Gegenstand im Nebel, dessen Form und Lage man nicht erkennt. Das wahre Licht über die Bedeutung der Frage muß für das große Gebiet der öffentlichen Meinung nun von den Verhandlungen des Landtages erwartet werden. Aber es ist keineswegs sicher, ob auch die Landtagsverhandlungen das Verständniß hervorbringen werden. Möglich, daß was im Ganzen und Großen in der Generalsynode geschehen, sich im Landtag wiederholt, daß man nämlich die Regierungsvorlage gutheißt, weil man sieht, daß die Regierung entschiedenen Werth darauf legt, weil man sich mit der Regierung nicht entzweien will, und vor Allem, weil man nichts Besseres weiß. Sollte diese Stimmung in der Majorität vorherrschend werden, so ist die Ausstellung bedeutender und die Tiefe der Sache erleuchtender Gesichtspunkte nicht gerade erforderlich und nicht zu erwarten. Daß eine solche Wendung nicht unwahrscheinlich, ersieht man aus den Ausführung'en der nationalliberalen Blätter. Ihre Empfehlung der neuen Verfassung beschränkt sich auf die Bemerkung, daß, wenn die Verfassung vereitelt wird, das bisherige landesherrliche Kirchenregiment mit seiner Verwaltung der Kirche durch Con- sistorien und Staatsbehörden bestehen bleibt. Man ist einstimmig der Meinung, daß die neue Ordnung vorzuziehen sei, hauptsächlich weil sie die Laien an der Kirche stärker betheiltgt. Man übersetzt sich das in die landläufigen Begriffe: dort Bureaukratie, hier theilweise Selbstverwaltung; Selbstverwaltung ist aber gut überall; wir wissen also, was wir zu wählen haben. Das ist es, was man entdeckt und herausfindet, und daß es nicht mehr ist, kann in der That nicht Wunder nehmen bei der völligen Entwöhnung der Laienwelt von dem Verständniß kirchlicher Dinge, und namentlich von der Bedeutung des kirchlichen Lebens als eines erziehenden Faktors der nationalen Kraft. Daß dieses Verständniß so weit geschwunden, daran trägt auch die Kirche ihre große Schuld. Klagen wir also nicht an, sondern versuchen wir, das neue Verfassungswerk gerecht und vollständig zu würdigen. Das Wenige, was die Verhandlungen der Generalsynode zum Verständniß derselben beigetragen, dürfen wir uns nicht entgehen lassen. Die Hauptpunkte der Verhandlungen wenigstens müssen wir erläuternd zurückrufen.
Die Prachtausgabe von Michelangelo's Hedichten.
In Italien sind zur Feier des vierhundertjährigen Geburtstags des großen Michelangelo bekanntlich zwei größere wissenschaftliche Arbeiten erschienen, die Publication von Michelangelo's, bisher in dessen Hausarchiv zu Florenz eifersüchtig bewahrten Briefen durch den Archivar Gaetano Milanesi und eine auf sorgfältiger Benutzung bisher nicht bekannter Dokumente beruhende neue Biographie des Meisters von Aurelto Gotti. Es war ein schöner Gedanke auch in Deutschland, neben den vielen, meist kleineren Gelegenheitsschriften, die doch bald vergessen sein werden, ein Buch herzu-