Beitrag 
Vom deutschen Reichstag.
Seite
271
Einzelbild herunterladen
 

S71

der Reichskanzler im Reichstag, in diesem oder in dem nächst zu wählenden, die hinlängliche Zahl zuverlässiger Freunde hat und wo er sie hat, die ihm die Fortführung des großen Werkes im Einklang mit dem Reichstag ermöglichen.

Ueber die bisherigen Sitzungen des Reichstags dürfen wir kurz hinweg­gehen. In der ersten Sitzung die übliche Beschlußunfähigkeit und der Stoß­seufzer, daß endlich die Einsicht zum Ausbruch gelangen möge von der Noth­wendigkeit, die Ziffer der Beschlußfähigkeit herabzusetzen. In der zweiten Sitzung Wahl Forkenbeck's zum Präsidenten, Stauffenberg's zum ersten Vice­präsidenten; bei der Wahl des zweiten Vicepräsidenten Beschlußunfähigkeit. In der dritten Sitzung wird Hänel zum zweiten Vicepräsidenten gewählt, außerdem das Mandat der Justizkommission zur Vorberathung der drei großen Reichsjustizgesetze für die Dauer der gegenwärtigen Session verlän­gert. In der vierten Sitzung erste Berathung eines Gesetzes über die Fort­dauer der Verpflichtungen der Eisenbahnen gegen die Post, für dessen Vorbe­rathung eine Kommisston von 14. Mitgliedern ernannt wird. In der fünften Sitzung erste Berathung der Coneursordnung, die nicht der Reichsjustizkom­mission, sondern einer besonderen Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen Wird. Die Reichsjustizkommission hatte durch den Mund verschiedener Mit­glieder selbst gegen die Zuweisung dieser neuen Aufgabe Einspruch erhoben. In der sechsten Sitzung erste Berathung der Gesetzentwürfe tU'er die gegen­seitigen Hülfskassen und über die Abänderung des auf diese Materie bezüg­lichen Titel VIII. der Gewerbeordnung. Die Gesetzentwürfe werden einer Kom­misston von 21 Mitgliedern überwiesen.

Diese ersten Berathungen boten manchen interessanten Jncidentpunkt. Wir beobachten jedoch unsere alte Regel, die Materien erst bei der zweiten Berathung zu erörtern und dann, wenn nöthig, auf die erste Berathung zu­rückzukommen. 0 — r.

Ms der Provinz Kessen.

<z. Kassel, Anfang November. Während in Altpreußen soeben begonnen wird, in den Provinzen die Selbstverwaltung auf neuen Grundlagen einzu­führen, zeigen die Vorgänge auf unserem Communallandtage, daß dieser sich immer mehr von dem gleichen Ziele entfernt hat, welches ihm 1867 bei seiner Creirung gesteckt wurde. Die Wahrung der besonderen Interessen des