183
Förderung geben kann. Natürlich darf das Zeichen an unwürdige weder verduft noch verschenkt werden. Wäre das der Fall gewesen, so soll der betreffende ausgeschlossen sein, bis er rite lernt.
Die Bestimmungen, welche die Verhältnisse der Gesellen regeln, haben die Absicht zu verhüten, daß ein Gesell seinen Contract bricht und vor verstrichener Kündigungsfrist vom Bau geht. Auch Vagabundiren statt wandern soll nicht geduldet werden. Wer von Muthwillen Urlaub bittet, soll ein Jahr ^ng an derselben Hütte keine Förderung haben.
Aus dem bis ins Detail gehenden Rochlitzer Statut hebe ich das hervor, was uns einen Blick in die Thätigkeit des Bauplatzes eröffnet.
Welcher Gesell sein Maßbrett unrecht auflegt, oder liegen läßt ohne Erlaubniß, oder es abnimmt, ehe der Meister oder Pollirer die Bereitung gesehen haben, wer Winkelmaße am Steine hängen läßt oder Richtscheite, die Löcher haben, liegen läßt und nicht aufhängt, oder den Stein von der Bank fallen läßt, wer die Hacken aus dem Helm fahren läßt oder sein Maß anders läßt, als an der Stätte, die dazu verordnet ist, wer die Fenster bei seiner Bank nicht zuthut, der soll für alle diese angeschriebenen Stücke geben je 3 ^ iur Buße. Welcher Geselle nicht Hülfe bietet seinen Stein aus- und einzusenden, zu bringen oder umzuwenden, wenn es noth ist, oder sein Zeichen anschlägt, als sei es recht gemacht, ehe denn es besehen ist, der soll zur Buße Leben ein halb Pfund Wachs. Welcher Geselle heilige Tage macht, wenn er ^Veiten soll, welcher Pollirer oder Geselle am Montag Nachmittag, wenn es ^ns schlägt (siehe da, blauer Montag!) nicht bei seinem Meister ist, und halte ^ne Vesper-Ruhe mit ihm, und verhöre, was er den Montag thun soll, der soll geben alle Zechen (unklar — der Text ist wohl unrichtig gelesen, denn Zeche !st die Versammlung der Bauhütte) setzt er sich darwider, so soll er Urlaub (Kündigung) haben auf den Montag. Jeder Gesell kann Urlaub haben auf jeden Lohnabend, wenn es ihm nicht gefällt, da ist niemand an den andern ^bunden. Wer sich aber den Winter über „durchgedrückt" hat in der Hütte, soll auch wenigstens bis Johannis dableiben u. s. w. Da zeigt sich uns ein Bild, das wir mit geringen Aenderungen heute "och auf jedem größeren Steinmetzplatze sehen können.
Ueber dem Gesellen steht der Pallirer oder Polirer oder Parlirer °der Paleyr oder Parlerz. . Was ist das richtige? Ist es ein Parlerez, heißt Sprecher, oder ist es Politor, das heißt Nacharbeit er oder Feinarbeiter? Beide Ansichten werden vertreten. Doch ist wohl die erstere die richtigere, wie sie denn auch die verbreitetere ist. Die französische Form hat nichts befremdliches, da wie bekannt künstlerische und technische Bautradition auf das nördliche Frankreich hinweisen. Dagegen ist völlig unerwiesen, daß