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Staatskirche, Freikirche, Landeskirche. I.
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StaatsKirche, Freikirche, Landeskirche.

Bon Prof. Dr. H. Ja eoby. I.

Die Entwicklung wissenschaftlicher Theorien, welche nicht die abstrakten Beziehungen der Ideen, sondern der konkreten Verhältnisse objektiver Erschei­nungen zum Gegenstande haben, sind mehr oder minder abhängig von wechseln­den praktischen Bedürfnissen und ein Ausdruck von Stimmungen, welche die eigenthümlichen Zustände der jedesmaligen Gegenwart hervorgebracht haben. Auch die Theorien über die Stellung, welche Staat und Kirche im Verhält­niß zu einander eignen, sind Kinder der Zeit und verrathen deutlich ihren Ursprung aus dem Vorwalten gewisser Parteiströmungen. Sie sind Versuche, eine geschichtlich gewordne oder im Werden begriffne Situation durch allge­meinere prinzipielle Erörterungen zu legitimiren und ihnen so eine ideale Basis W geben.

Als die Gewässer der revolutionären Bewegungen, welche 184-8 und 1849 über die Ufer gestiegen waren und die Dämme durchbrochen hatten, wieder zurückflutheten, vergegenwärtigte man sich, welche Faktoren zur Be­ruhigung der Völker entscheidend gewirkt hatten, erkannre als solche außer der nn'litairischen Macht die christliche Kirche der beiden privilegirten Consessionen Und suchte dieselben daher in den engsten Zusammenhang mit dem staatlichen Organismus zu bringen. Die Idee des christlichen Staats, welche bis dahin uur in engeren Kreisen gepflegt war, kam jetzt zu allgemeinerer Geltung. Die Vertreter des Gedankens sahen in der Trennung von Staat und Kirche, im Begriff der Freikirche eine Ausgeburt der Revolution.Die Forde­rung der Abschaffung der Staatsreligion, sagt Stahls, der beredte Anwalt deschristlichen Staates", ist der liberalen Partei allein eigen. Die Parteien der Legitimität halten, wie sich von selbst versteht, am Christenthum als

Staatsreligion und zwar als von Gott gebotner Staatsreligion.--Nur

die liberale Partei will Freigebung der Kulte an die Individuen. Es ist das dieselbe Stellung, wie sie auf dem nationalökonomischen Gebiete die Erwerbs­thätigkeit völlig den Individuen frei giebt und sie weder durch Institutionen,

*) Die gegenwärtigen Parteien in Staat und Kirche. 2. Aufl, Berlin 1868. S, 959«. Grenzboten IV. 1875. 16