marine. Wenige Dampfer wurden von einzelnen Nhedern in See gebracht und nur eine einzige Gesellschaft, die im Jahre 1871 gegründete „3 oci vti», ^«li'is, äi n a,vigg.55i0llv » vaporo" machte einen Versuch größerer Art. Sie begann ihren Betrieb mit drei Dampfern, hat jedoch unter der Ungunst der Conjuncturen vor der Hand keine Veranlassung zur Vermehrung ihres Materials gefunden. Einige Entwickelung nahm seit dem Ende des siebenten Jahrzehntes der Loealverkehr mit Dampfern an der Jstrianer Küste, welchen man bis dahin fast gar nicht gekannt hatte; doch beschränkt sich derselbe vorwiegend nur auf den Passagier-Transport.
Die Dampfer machten in der von uns betrachteten Periode den Segelschiffen eine stets wachsende Concurrenz und die großen Schwierigkeiten, mit denen die Nhederei zu kämpfen hat, blieben auf der Tagesordnung. Ueberhaupt besteht der eigenthümliche Charakter des Seehandels darin, daß die nationalen Schiffe nicht vorwiegend zur Vermittlung- des Verkehrs zwischen Heimath und fremden Ländern dienen, sondern sich allüberall dem Frachtgeschäfte widmen, wo günstige Chancen für ein solches sich darbieten. In der Zeit von 1880 herwärts lagen die Verhältnisse anfänglich sehr günstig. Nicht nur behauptete Triest, der Haupthaftn der Monarchie, seine hervorragende Stellung im Mittelmeere, noch unbeeinflußt von den Wandlungen, welche seither durch den Ausbau des continentalen Eisenbahn-Systemes hervorgerufen wurden, sondern es war auch der Mitbewerb der Dampfer noch weniger fühlbar und es gebrach überhaupt nicht an vorlheilhaften Conjuncturen. Ganz insbesondere brachte der Krimkrieg reichliches Verdienst, theils wegen der Neutralität der Flagge, theils wegen des umfassenden Transportdienstes für die Zwecke der englischen und französischen Heere, welche ferne vom Mutterlande im Orient standen und in der Mehrzahl ihrer Bedürfnisse von weit gelegenen Punkten aus versorgt werden mußten. Bald nach dem Krimkriege trat eine Stockung ein, welche ihren Höhepunkt durch den Krieg zwischen Oesterreich, Frankreich und Sardinien im Jahre 1859 erreichte. Damals übten die Alliirten, welche die See mit. ihren überlegenen Streitkräften leicht behaupten konnten, das Seekriegsrecht in seinem ganzem Umfang auf Grund der Pariser Declaration vom 30. März 1856. Es wurden gute Prisen aufgebracht, und die Handelsschiffe unter österreichischer Flagge hatten Mühe und Gefahr, um Verdienst zu finden. Wohl dauerte der Kriegszustand nicht lange, immerhin aber war die Rhederei schwer geschädigt und es stellte sich eine Unterstützung derselben umsomehr als nothwendig dar, als es an zweckmäßigen Anstalten gebrach, an welche sich die hilfsbedürftigen Rheder wenden konnten, um die Mittel zur Fortsetzung ihres Betriebes zu finden. Damals tauchte die Idee auf, den Rhedern einen Vorschuß unter Garantie des Staates zuzuwenden. Die Nation aloank bewilligte ein Darlehn von einer Million