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Thierpflanzen und Pflanzenthiere. II.
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Gesetzen und scheinen denselben Ursprung zu haben. Die Sonne ruft, indem sie auf das Land und die Gewässer ihre lebenerweckenden Strahlen wirft, dort die Bildung von Kryptogamen und Zoophyten hervor, welche der Ausgangs­punkt der Organisation sind.

Der beseelte Keim, der von der Sonne in die soeben genannten Wesen gelegt ist, wächst, indem er vom Zoophyten zur Molluske und weiter zum gegliederten Thiere übergeht; dann entwickelt er sich noch mehr, indem er aus dem gegliederten Thiere sich in den Fisch überträgt. Dieser Seelenkeim wird auf diesem Wege eine unausgebildete Seele, die außer dem Empfindungsver­mögen noch einige andere Fähigkeiten in schwachem Grade besitzt. Die Seele hat beim Zoophyten und der Molluske nur Empfindungsvermögen, sie besitzt beim Fische, dann beim Reptil, und weiter beim Vogel die Aufmerksamkeit, das Urtheilsvermögen, immer in gewissem, mit jeder Klasse höher werdenden Maße. Auf der obersten Sprosse der Leiter der Erdenwesen angelangt, das heißt, beim Menschen, ist die Seele im Besitz aller der Fähigkeiten, die hienieden erworben werden können.

Gestehen wir also den Pflanzen das Empfindungs- oder Gefühlsvermögen zu, so ist uns erlaubt, alle Wesen der lebenden Schöpfung mit einander zu verknüpfen und damit unser allgemeines System der irdischen Natur zu ver­vollständigen.

Dor den sächsischen Landtagswahlen.

In wenig Tagen finden im Königreich Sachsen die Ergänzungswahlen zum Landtag statt; selbstverständlich nur zur zweiten Kammer des Landtags. Denn das sächsische Herrenhaus vergiebt keinen seiner Sitze an Abgeordnete, die aus allgemeinen directen Wahlen hervorgingen. Soweit bei Erschaffung und Erhaltung der sächsischen ersten Kammer überhaupt von einer ratio I<;giL die Rede sein kann, liegt die Weisheit des Gesetzgebers klar zu Tage, wenn er bestimmte, daß kein sächsischer Pair durch das demokratische Oel directer Volkswahl entweiht werden sollte. Der zarte Schmetterlingsstaub sächsischer Lordschaft würde unwiederbringlich abgestäubt werden, wenn die Befähigung zu einem Sitze in der ersten Kammer an ähnliche bürgerliche Eigenschaften geknüpft wäre, wie diejenige der, Abgeordneten zur zweiten Kammer; wenn man überhaupt von Candidaten zur ersten Kammer reden, wenn man sie kritisiren könnte, wenn man von ihnen etwa gar wie von den Candidaten zum Hause der Gemeinen eine gewisse politische Bildung, Ge­sinnung und Charakterstärke erfordern wollte. Kein Atom von dem Farben-