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geben zu, daß es dem Mecklenburgischen Ritter eine große Ueberwindung kosten muß, die Würde des mächtigen Gesetzgebers abzustreifen und wir glauben auch, daß derselbe sich mit aller Macht dagegen wehren wird, aber ebenso sicher sind wir auch der Ueberzeugung, daß die Abänderung nur eine Frage der Zeit. Die für Mecklenburg wichtigsten Angelegenheiten: Zoll, Soldaten, Post, Telegraph, Civilrecht, Criminalrecht, Münze unterliegen bereits der Reichsgesetzgebung, für das Reich wählt die Mecklenburgische Bevölkerung seine Abgeordneten, dazu ist sie für politisch reif erklärt, aber nicht für den winzigen Rest ihrer Angelegenheiten, für die Landtagsabgeordneten ist ihr kein Wahlrecht eingeräumt und selbst nach dem letzten Regierungsentwurf nur ein sehr beschränktes. Daß die Regierung selbst sich nicht ernstlich mit dem Gedanken einer Aenderung vertraut gemacht, beweist der Umstand, daß das jetzige Ministerium, der eigentliche Träger der altständischen Verfassung nicht abgetreten, sondern die neue Verfassung, die ziemlich unglücklich Altes mit Neuem zu verbinden sucht, dem Landtage vorgelegt hat. Daß dies vom jetzigen Ministerium geschehen, darin konnte der Landtag, und hat es auch gethan, ein sicheres Anzeichen finden, daß es der Regierung mit einer wirklichen Aenderung nicht Ernst sei und wird es unserer Ueberzeugung nach schwer halten, Mecklenburg ohne einen moralischen Druck Seitens des Reichs in die Reihe der konstitutionellen Staaten einzuführen. Denn da die Regierung keinen ernsten Willen zeigt, und das hat sie unter Beibehaltung des jetzigen Ministeriums bisher nicht gethan, so wird die nur sehr ungern ihre Rechte opfernde Ritterschaft immer schwieriger werden und der kleinen Minorität der liberal denkenden Vertreter auf dem Landtage ist es unmöglich durch- zudringen.
Me „Kredit-Meilnehmer-Gereine" der österreichischen
Banken.
Die Zahl jener Geschäftsleute, welche in Oesterreich darauf rechnen können, daß sie gegen ihre Wechsel Einreichungen von ihrer Geldcentrale, der österreichischen Nationalbank sei es in Wien oder in den Provinzen im Bedarfsfalle Baargeld erhalten, ist eine fehr geringe; die weitaus größere Zahl derselben ist genöthigt, zu Privat-Eseomptenzen ihre Zuflucht zu nehmen und deren Vermittlung oft mit hohen Procenten zu bezahlen. Zur directen, regelmäßigen und ausreichenden Befriedigung der reellen Creditbedürfnisse des Waarenhandels und Geschäftsverkehrs haben nur einige Banken in Oesterreich und Ungarn „Credit Vereine" errichtet, um im Wege des Escomptes dem legitimen Handel das erforderliche Baargeld zuzuführen.