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gegenüber den Bibliothekleitungen ist nicht absolut neu, er ist bereits vor geraumer Zeit aufgetaucht, nur in verfehltem Gewände. Im Jahre 1840 erklärte der damalige Bamberger Bibliothekar Jaeck es für erwünscht, daß der reglementsmäßige Dienstbetrieb der Universitäts - Bibliotheken einer „jährlich ein - oder zweimal" wiederkehrenden Revision unterzogen, und diese Mission den sog. „Bibliothek-Commissionen" übertragen werde.*) So richtig in seinem ersten Theile, so entschieden falsch ist der Gedanke im zweiten Theile. Wenn man die Zusammensetzung der Bibliothek-Commissionen erwägt, welche durch Wahl oder Ernennung aus Mitgliedern der verschiedenen Facultäten gebildet werden, so wird man in ihnen das für technische Revisionen erforderliche sachverständige Element vermissen. Man belasse den Bibliothek-Commissionen, wenn anders sie überhaupt für unentbehrlich gehalten werden, ihre berathende Qualität als einer Interessen-Vertretung der Universitäten, gebe ihnen aber nicht einen Wirkungskreis, den sie ihrer ganzen Natur nach doch nicht ausfüllen könnten. Nur eine sachverständige, in die gesammte Technik des Bibliothekwesens eingeweihte Controlle ist es, welche frommen kann. Emil Steffen Hagen.
Uus Schwaben.
Die Gegensätze, welche dermalen im württembergischen Ministerium bestehen, — wir haben darüber in unseren letzten Correspondenzen berichtet — spiegeln sich auch in der außerschwäbischen Presse sehr deutlich wieder. So sah sich der württembergische Staatsanzeiger in den letzten Wochen genöthigt, gegen die Kölnische Zeitung, welche in verschiedenen Artikeln das Verhalten der württembergischen Regierung in der Kirchenfrage seit 1871 in einer ganz bestimmten persönlichen Richtung verfolgt hatte, mit einer Reihe von Dementi's hervorzutreten.
Es handelte sich um die Frage, ob und welche Schuld dem Ministerium, insbesondere dem dermaligen Cultusminister, an der Unterwerfung des Bischofs Hefele unter die Concilsdecrete beizumessen sei. Wir haben s. Z. im April 1871, über die hierauf bezüglichen Vorgänge auf Grund genauer Informationen berichtet, und können heute mit um so größerer Unbefangenheit die Richtigkeit der neuesten ofsictösen Dementi's im Staatsanzeiger bestätigen. Es verdient alle Anerkennung, daß dieses Blatt, welches sich früher auf ziemlich geschraubte Negationen beschränkt hatte, jetzt mehr und mehr mit positiven Angaben hervortritt, welche, wenn sie schon früher gemacht worden wären,
Vgl. den Aufsah- „Ueber die mögliche Selbständigkeit der Vorsteher von Unwersiliits- Bibliotheken," in Naumann's „Serapcum", l. Jahrgang, Seite 8K.