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er erhält ferner '/z Prozent derjenigen Zinsen, welche aus der Summe gewonnen werden, um die der durchschnittliche Notenumlauf 275 Millionen Franken übersteigt und endlich erhält er überdieß ein Viertel des Ueberschusses des Reingewinnes über sechs Prozent. Einen noch größeren Nutzen hat der preußische Staat aus der preußischen Bank gezogen, indem er der Miteigen- thümer war. Der Antheil der Aktionäre am Stammkapital betrug zuletzt 20 Millionen Thaler, der des Staates 2 Millionen. Der Staat bezog außer einigen anderen Vortheilen die Hälfte des Reingewinnes, welcher letztere in dem ausnahmsweise günstigen Jahre 1873 gegen 7 Millionen Thaler betrug, so daß die Aktionäre aus der Hälfte desselben immer noch eine Dividende von 20 Prozent erhielten. Auch in gewöhnlichen Jahren erreichte die Dividende 10 bis 12 Prozent. Die Dividende der Aktionäre der Bank von England in dem ungewöhnlich schlechten Betriebsjahre 1874 betrug 9 Prozent. Die Bank von Frankreich vertheilte für das Jahr 1873 an ihre Aktionäre gar den enormen Gewinnantheil von 36 Prozent. Unter solchen Umständen finden wir es vollkommen in der Ordnung, daß in dem deutschen Neichs- bankgesetze bestimmt wurde, daß die ganz auf Aktienkapital begründete Neichs- bank doch den Ueberschuß ihres Neingewinnes über 4^/2 Prozent Zinses des Grundkapitals nach Dotirung des Reservefonds mit 20 Prozent des übrigbleibenden Reingewinns, den Rest zuerst zur Hälfte und sobald die Gesammt- dividende der Aktionäre 8 Prozent übersteigt, zu drei Viertheilen an die Reichs- kasse abführen muß.
Durch einen solchen prinzipiell berechtigten Gewinnantheil des Staates werden die ausncchmsweisen Vortheile, welche eine Zettelbank durch die unverzinslichen Vorschüsse des Publikums genießt, annähernd ausgewogen. Es kann diese Einrichtung daher nur als eine vollkommen zweckmäßige anerkannt werden.
<Lin Schreiben des Herrn Ministers v. Mittnacht an
die Kedaction.
Stuttgart, 20. April 1875.
In Nr. 13 der Grenzboten findet sich eine Correspondenz „Aus Schwaben", welche unter Anderm auch meine Person erwähnt und die mich zu folgender Berichtigung, um deren Aufnahme ich Sie ersuche, veranlaßt.
Ihr Correspondent sagt, ich habe „seiner Zeit" auf einer „Katholikenversammlung" einen Toast ausgebracht „auf den bedrängten Greis im Vatikan". Es verhält sich damit folgendermaßen. Die Zeit, auf die sehr viel ankommt, war der 13. September 1871, vor Ausbruch des Deutsch-Römischen Conflikts. Die Katholikenversammlung war ein zu Ehren des Landesbischofs, der in