Beitrag 
Zur Musterschutzfrage.
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Rechtsquelle für den Fabrikanten, der 1« durch Kauf die Rechte des Autors partiell oder ganz ermorden hat. Wenn dieser Fundamentalsatz nicht aner­kannt wird, so helfen alle Auswege und Formalitäten der Registrirung ?c. sehr wenig und das Gesetz wird nur ein Schutzgesetz für Solche, welche die Lücken desselben studiren, um straflos zu bleiben. Freilich muß der Rechts­begriff im Volke in Bezug auf artistisches Eigenthum geklärt werden. Wer z. B. ein Bild kauft, hat ohne ausdrückliche Abmachung mit dem Künstler nicht das Recht der Publikation. Es ist damit wie mit einem Drama. Uebcrläßt es der Autor der einen Bühne, so hat der betreffende Direktor kein anderes Recht, als mit seiner Truppe das Stück aufzuführen. Das sieht Jeder ein, aber ganz gegen unsere Gewohnheit und doch ebenso billig und recht ist der partielle Verkauf eines Werkes der bildenden Kunst ähnlich wie Kiß in Berlin bei seinerAmazone" verfuhr. Ich gehe aber in der Nutz­anwendung weiter und verlange dasselbe Recht auch für den Ornamentisten. Dieser entwirft oft Ornamente, die nicht nur für einen, sondern für zehn ver­schiedene Fabrikanten, die sich keine Concurrenz machen, von Werth sind. Z. B. kann ein Fries ebenso gut vom Decorateur gemalt, wie vom Tapeten­fabrikanten gedruckt, vom Tischzeugfabrikanten gewebt, vom Glasschleifer ge­ätzt, vom Tischler in verschiedenfarbigem Holz ausgeführt, vom Porzellanmaler gemalt und vom Buchdrucker als Randverzierung rylographirt werden ze. ?e. In der Regel verwendet der Käufer ein solches Muster nur für seinen be- gränzten Industriezweig und bezahlt auch dem entsprechend nur den Werth, den dasselbe für ihn speziell hat. Zugleich verlangt er aber, daß der Zeichner absolut an Niemanden weiter die Composition verkaufe, ja nicht einmal etwas Aehnliches bringe. Bezeichnend ist, daß er selbst sich berechtigt hält zu er­lauben, daß das von ihm gekaufte Muster in einem anderen Industriezweige angewandt werde und daß Niemand die Collegen des betreffenden Autors tadelt, wenn sie die Aufgabe übernehmen, das Muster für andere Industrie­zweige auszubeuten. Solche geschickte praktische Dessinateurs, die auf fremden Fluren Aehren lesen, machen in der Regel das beste Geschäft. Wie will man nun die von solchen Freibeutern gekauften Muster schätzen, wenn man nicht die Sicherheit hat, daß der Zeichner in letzter Instanz für die Originalität einstehen kann. In der Praxis hat sich der in den letzten Jahren von mir eingeführte partielle Verkauf bestens bewährt und auch die betreffenden Fabri­kanten haben sich an dieses Princip gewöhnt, weil sie die Garantie haben, daß kein concurrirender Fabrikant dasselbe Dessin erhält und daß die Ein­führung derselben Richtung und Motive in anderen Industriezweigen die Berkäuflichkeit ihres Artikels erhöht. Im Uebrigen ist es mehr eine Prin­cipionfrage, die ich hiermit betone, da nicht jedes Ornament sich zur umfassen­den Einführung in der Industrie eignet.