Isis
cher in der ersten Hälfte des Jahrhunderts durchschnittlich nur 1800 bis 2000 Millionen Pf, Sterling betragen hatte, hob sich von 1867 an wie folgt:
1807— 1808. . . 3,257,411.000 Pf. Sttl. 187l—1872 . . . 5,380,722,000 Pf. Strl.
1808— 1860 . . . 3.534,030,000 „ „ 1872—1873 . . . 0,003,335,000 ., 1800 —> 870 . . . :t,720,v2S,<><>» „ „ ! 873—1874 . . . 5,003,500,000 ., 1870—1871 . . . 4,018,404,000 „
Auch der Check-Verkehr, welcher sich in London bis auf die Transaktionen des Privatverkehrs erstreckt, so daß Jedermann seine Zahlungen nur mittelst Anweisungen auf ein Bankhaus macht oder empfängt, trägt einigermaßen dazu bei, die Knappheit der Circulationsmittel weniger fühlbar zu machen. Denn dieser Check-Verkehr wächst natürlich im Verhältniß zur Zunahme der Bevölkerung der Stadt, welche nahezu vier Millionen erreicht hat, worunter die reichsten Leute Englands. Neuerdings gehen auch Provin- zial-Städte z. B. Liverpool damit um, den Check-Verkehr bei sich einzuführen. Trotz der Aushilfe, welche diese Einrichtungen gewähren, scheint die Einsicht sich geltend zu machen, daß die gegenwärtige Organisation der Creditumlaufsmittel auf die Dauer nicht genügen könne, denn von Zeit zu Zeit treten Anträge auf eine Reform der Bank von England auf und erst neuerdings ist der Vorschlag zur Creirung von Staatspapiergeld veröffentlicht worden.
Dom preußischen Landtag.
Berlin, den 18. April 1875.
Die Sitzungen des Abgeordnetenhauses vom 12., 13. und 14. April waren noch der Einzelberathung der Provinzialordnung gewidmet, die am 14. April beendigt wurde. Die meisten Zwischenfälle der Verhandlung inter- essiren uns um so weniger, als wir zur Stunde an das Zustandekommen des Gesetzes noch immer nicht glauben können. Wir begnügen uns mit der Bemerkung, daß das Gesetz im Wesentlichen nach den Vorschlägen der Commission angenommen worden. Aus der Sitzung vom 13. April ist anzuführen, daß der Minister des Innern mit großer Bestimmtheit die bereits in der Commission abgegebene Erklärung vor dem Hause wiederholte, daß die Regierung aus eine Aufhebung der Regierungsbezirke nicht eingehen könne. Dies hat denn auch seine Wirkung auf die Fassung der betreffenden Beschlüsse nicht verfehlt. Man hat die Theilung des Provinzialausschusses in Bezirksausschüsse, welche für gewisse Geschäfte den Bezirksregierungen an die Seite treten sollen, im Wesentlichen nach dem Regierungsvorschlag, jedoch in der