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Die Stellung der Privatdozenten.
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Die Stellung der "Frivatdozenten.

Auswärtige und heimische Beobachter unseres deutschen Universitätswesens Pflegen als eine der wesentlichsten und wichtigsten Eigenthümlichkeiten unserer Hochschulen das Institut der Privatdozenten zu bezeichnen und in ihm eine der Wurzeln zu erkennen, aus denen die Blüthe derselben sich erklären lasse. Das ist in der That ein richtiger Gedanke: wem das Wohl unserer Universitäten am Herzen liegt, der wird besorgt sein diese Richtung ihrem wohlbewährten Charakter zu erhalten und zu schützen.

Ein Privatdozent ist derjenige Universitätslehrer, der an einer bestimmten Hochschule ein Fach zu lehren das Recht hat, ohne dazu verpflichtet zusein; es ist gewöhnlich ein jüngerer Gelehrter, der sich auf den Beruf des Professors praktisch vorbereitet; er erhält vom Staate keine Besoldung; im Empfang von Collegien- honoraren durch die Studirenden ist er rechtlich dem - Professor gleichgestellt, wenn er auch faktisch auf große Einnahmen aus dieser Quelle nicht zählen kann. Die Bedeutung dieser Einrichtung unverpflichteter aber lehrberechtigter akademischer Lehrer beruht darin, daß sie die Pflanzschule bilden, aus der in der Regel die Professoren hervorgehen. Gilt es eine Professur zu besetzen, so richtet sich naturgemäß zunächst das Auge auf die Privatdozenten, die meistentheils in einer kürzeren oder längeren Zeit schon akademische Vorträge gehalten, die, wie mün annehmen darf in dieser Probezeit zu lehren selbst ge­lernt haben und die in dieser selben Periode zu eigenen wissenschaftlichen Ar­beiten Gelegenheit und Muße gehabt haben. Die Privatdozenten sind gewisser­maßen Freiwillige, welche die Thätigkeit der berufsmäßig verpflichteten Lehrer ergänzen, durch freiwillige Uebernahme und Erfüllung des Lehramtes ihre Fähigkeit zu einem solchen ausbilden und an den Tag legen. Sie sind nicht Staatsbeamte. Bei ihrer Zulassung wirkt der Staat nur negativ mit, d. h. er kann höchstens einzelne Personen von vornherein fernhalten; der Eintritt in die Carriere ist im wesentlichen in die Macht der Fakultäten gestellt, welche über die wissenschaftliche Vorbereitung der Candidaten sich ein Urtheil bilden und danach Jemanden zulassen oder abweisen. In der Regel wird der Do­zent nach kürzerer oder längerer Frist Professor; erreicht er dies Ziel nicht, so pflegt er nach einiger Zeit zu einem anderen Berufe überzugehen. Grmzbotm II. 187ö. 16