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Vom preußischen Landtag.
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gerade auf dem Gebiete der Selbstverwaltung die Emancipation der rheini­schen Bevölkerung von ihrem Clerus sich vollziehen dürfte. Diese Hoffnung rann täuschen, aber der Versuch muß gemacht werden. Die unzweifelhaft in der Nheinprovinz vorhandenen Elemente, in denen die Staatsgesinnung lebendig ch, sehnen sich nach der Selbstverwaltung als dem geeignetsten Mittel der Propaganda ihrer Gesinnung. Die Art der Argumentation aber, welche im Abgeordnetenhaus gegen Sybel meistens beliebt wurde, war sehr oberflächlich und zeigte nichts weniger als politische Intelligenz. So wenn gesagt wurde, man müsse Herrn Windthorst nicht die Genugthuung gewähren, ihn als <?remse an den Reformwagen zu spannen. Besser war die Aeußerung des­selben Redners, daß, wenn die Selbstverwaltung in der Rheinprovinz zur Anarchie führe, immer noch der Belagerungszustand übrig bleibe. Wenn MMch dieses Resultat mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen wäre, so behaupten wir gegen den fortschrittlichen Urheber dieser Aeußerung dennoch, daß man ^ nicht daraus ankommen lassen dürfte.

. Am größten in dieser Debatte war wieder Herr Mrchow. Er sagte: in -pojm sei ^ immerhin bedenklich, der nationalen Opposition die Waffe der Selbstverwaltung in die Hand zu geben. Denn dort sei die Tendenz vorhän­gn an ein wiederhergestelltes Polen oder auch an ein panslavistisches Ruß­end zu fallen. Aber die Rheinlande könnten doch nicht daran denken, an oen Kirchenstaat zu fallen! Was doch die Blindheit den Menschen glück-

M) machen kann! Der Mann hat wirklich vergessen, und darum sieht er Zucht mehr, denn die Sinne hängen vom Denken ab, daß im Westen von Deutschland ein Land liegt, welches Frankreich heißt, welches seit Jahrhun-

erten nach den Uferlandschaften des Rheines begehrt, welches heutzutage » .ultramontan ist und sehr geliebt von der ultramontanen Partei, der man möglicherweise die Verwaltung der Rheinprovinz mit der jetzt zu beschließenden

deform in die Hände liefert, wenn man nicht sehr umsichtig zu Werke geht.

. Der Ausspruch Sybel's ist unbedingt richtig, daß die Kreisordnung viel

yer m Posen, als am Rhein eingeführt werden könne. Es mag dennoch

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> >n, daß man sich zur Einführung entschließen muß. Aber es wäre besser si/ ^?uze Verwaltungsreform würde aus einem Gusse gemacht und so, daß

> die Bürger zum Staate erzieht, nirgends aber der Gefahr erheblichen ^pmraum läßt, daß entfremdete Bürger die Mitthätigkeit in der Verwaltung

Sum Verderben des Staates mißbrauchen.

Qer Bericht über die Besprechung der beiden Gesetze über die Provinz blett ""^ ^ Provinzialdotationen muß dem nächsten Briefe aufgespart ven. <ür.

Uus einer Kutographmmappe.

^ Folgende zwei Schriftstücke dürften nicht ohne Interesse gelesen werden.

erste, mit Friedrich's des Großen eigener Unterschrift, zeigt m seinem Wappen und scharfen Tone ganz des großen Königs Art. Es stammt aus °er Zeit, wo er die Reform der Rechtspflege eben wieder aufgenommen hatte, warmer war kurz zuvor an Stelle des Freiherrn von Fürst zum GroMnzter ernannt worden. Der zweite Brief hat durch den gemüthlichen Ton ÄN pruch "uf Theilnahme, er ist von Anfang bis zu Ende von des Kömgs eigener I"nd auf sehr starkes Papier in Quartformat geschrieben. Leider war der Adressat nicht mehr zu ermitteln.