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thätigkeit wieder allenthalben im vollen Zuge. Augenblicklich geht man rüstig mit der Abtragung der innern Stadtumwallung ans Werk. Für die Erweiterung der Stadt und die Hinausschiebung ist ein Terrain in Aussicht genommen, welches ungefähr der Bodenfläche gleichkommt, welche die gegenwärtige Stadt einnimmt, die bekanntlich ziemlich eng zusammengebaut ist und eigentlich breite Straßen im modernen Styl ebensowenig kennt, wie ihre Nachbarstadt, das alte krummwinkliche Colmar. Den sofort in die Augen springenden Vortheil einer solchen Maßregel für Straßburg in eommercieller und industrieller Hinsicht kann nur derjenige verkennen, der eben absichtlich gegen jede auf Hebung des materiellen Wohles hinzielende Anordnung der Reichsregierung die Augen verschließen will. Dennoch giebt's solcher unvernünftigen Leute sowohl in Straßburg, wie in dem übrigen Lande. Und sie sorgen schon dafür, daß ihre Klagen und deren meist sophistische Motivirung an den Mann kommen. Doch ist gottlob diese Partei der „Unversöhnlichen" numerisch sehr beschränkt und moralisch ziemlich bedeutungslos. Das Gros der Bevölkerung lernt sich allmälich in das Unvermeidliche schicken und ist gerne bereit, das Gute, was ihm die neue Regierung bietet, mit Dank anzuerkennen und auf deren Intentionen, die zu seinem Besten gereichen, nn't Freuden einzugehen.
Dom deutschen Aeichstag.
Berlin, den 31. Januar 1875.
So ist denn das Bankgesetz glücklich in dein Hafen und die Session des Reichstags erfolgreich beendigt. Die Regelung des Bankwesens hatte unzählige Klippen zu umschiffen, wie man weiß, aber seitdem das Gesetz, welches die Regelung enthielt, im Fahrwasser des Reichstags sich befand, ist die Fahrt doch weit ruhiger von Statten gegangen als man erwartet hatte. In dem Brief vom 22. November v. I. Nv. 48 d. Bl., welcher durch einen Irrthum das Datum des 15. Nov. trägt, ist hier über die Vorstadien des Gesetzes und über den Ausgang der ersten Berathung im Reichstag berichtet, worden. Die erste Berathuug hatte zur Verweisung an eine Commission geführt, und da bei der Berathung die Einführung einer Neichsbank sich als der überwiegende Wunsch des Reichstages kundgegeben, so entstand die Frage, ob die Commission mit der Einfügung dieser wichtigen Institution in das Gesetz auf eigne Hand vorgehen sollte. Dieser Weg war indeß thatsächlich ungangbar, obgleich er