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Neuere kirchenpolitische Schriften. 2.
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bevorzugte Stellung eignet, die er in Deutschland wenigstens von den Anfän­gen des Protestantismus an besitzt, wird ihm diese Kompetenz nicht entzogen werden können. Und er wird sie im Interesse der Kirche üben, das auch hier mit dem Interesse des Staats zusammenfällt, zur Beschränkung der extremen, zur Stärkung der vermittelnden Parteien. Daß die Generalsuperintendenten nicht fehlen dürfen, leuchtet ein. Sie sind die Vermittler zwischen der Geist­lichkeit und dem Kirchenregiment, die Vertrauensmänner beider Seiten. Auch den theologischen Fakultäten, welche immer auf das kirchliche Leben einen so großen Einfluß ausgeübt haben, wird eine Vertretung in der Generalsynode nicht be­stritten werden dürfen. Und ebenso wenig wird man den Vertretern des Kirchenrechts einen Platz in der Generalsynode versagen können, nur daß wir mit dem Herrn Verfasser die Wahl nicht der juristischen Fakultät, welche kein kirchlicher Wahlkörper ist, sondern dem Landesherrn nach hannöverschem Vor­bild überlassen möchten.

Wir schließen unser Referat mit aufrichtigstem Dank gegen die Heraus­geber und Mitarbeiter der Synodalfragen. Der Werth ihrer Aufsätze rechtfertigt die Ausführlichkeit unseres Berichts. Und auch die Leser dieser Blätter wer­den an derselben, wie wir hoffen, nicht Anstoß genommen haben. Denn unsere Absicht war, durch die Besprechung des Inhalts der vorliegenden Hefte der neuen Zeitschrift die neue Verfassung nach ihren wichtigsten Beziehungen zu beleuchten.

Königsberg i. P. H. Jacoby.

Me Wichtigkeit der Anführung des glearinghouse- Systems in Deutschland.

Von Max Hoenig.

Deutschland hat während der beiden letzten Jahrzehnte in Bezug auf Erleichterung der Geldumsätze und Zahlungen im großen Geschäftsverkehre so manche Verbesserungen eingeführt und Einrichtungen anderer Staaten adoptirt, die dort dem gesammten Verkehrsleben unberechenbare Vortheile ge­währten und doch steht es in der Benutzung solcher zweckentsprechenden Ein­richtungen noch hie und da hinter andern Staaten zurück. Insbesondere hat sich das Depositen-, Giro- und Checkwesen und das auf dessen Basis ent­standene, zu so großer Entfaltung gelangte Clearinghouse-System Londons und New-Uorks, das durch eine intensive Ausnutzung relativ nicht gar so bedeutender Geldmittel wahrhaft colossale Geschäftsumsätze ermöglichte, in