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vontz Seiten der großen Zettelbanken gesteuert werden kann. Werden nun die^.im höheren Betrage ausgegebenen ungedruckten Noten durch eine Abgabe von 5 Proc. beschwert, so ist die Bank genöthigt, ihren Diseontosatz noch mehr' zu erhöhen, als es die Lage des Geldmarktes an sich erfordern würde. Das Geschäftspublicum wird also gerade in der kritischsten Lage, in welcher die Bankorganisation Schutz gewähren sollte, stärker beeinträchtigt, als in ruhigen Zeiten.
Die englische Bankacte, welche die Contingentirung vorschreibt, mußte aus diesem Grunde drei Mal in den Kreisen von 1847, 1857 und 1866 suspendirt werden, weil die ganze Wirthschaftsmaschine still zu stehen drohte.
Die Contingentirung hat nur Sinn da, wo der Zwangscurs besteht. Da es aber zu diesem in Deutschland gar nicht kommen kann, so ist diese Maßregel überflüssig und schädlich.
Wilhelm Lndemann's neuestes Werk.
Unsere Leser werden sich wohl jenes höchst interessanten Aufsatzes über die Wechsel messen erinnern, den Wilhelm Endemann im vorigen Jahre in den Grenzboten veröffentlichte. Den Eindruck, den die Arbeit des gelehrten Mannes auf den verständigen Laien und Praktiker geübt haben mag, habe ich damals recht deutlich ermessen an dem Ausspruch eines der feinsinnigsten und in seiner Vaterstadt wegen seiner großartigen Munificenz rühmlichst bekannten deutschen Bankiers, der Endemann's Behandlung gelesen hatte. Ich habe die kurzen Worte nicht stenographirt, aber sie haften auch ohne Kurzschrift treu im Gedächtniß. Endemann hatte in jenem Artikel gezeigt, wie der Wechsel und die Wechselmessen die Form waren, in der das Bedürfniß der mittelalterlichen Creditwirthschaft das kanonistische Wucher- und Zinsverbot umging, und ein wahrhaft modernes Umlaufsmittel schuf. Und dieser jedem Laien verständliche kulturhistorische Essay veranlaßte unsern Bankier zu sehr verständigen Aeußerungen über diesen vor mehr als einem halben Jahrtausend gekämpften „Kulturkampf" gegen die Kirche. Ich glaube, wenige Leser haben den Aufsatz Endemann's über die Wechselmessen so ganz in seiner vollen Tiefe erfaßt, wie dieser praktische Denker. Denn Endemann selbst sagt in seiner Einleitung zu seinem neuesten Werke, „Studien in der Roma- nisch-kanonistischen Wirthschafts- und Rechtslehre bis gegen