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Ein amerikanischer Humorist :
(Mark Twain.)
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reichsten und schönsten in den Reise- und Lebensbildern aus demSilberland Nevada". Hier steigt neben dem Humoristen auch der Dichter, der Schilderer Mark Twain aus den Gipfel seiner Bedeutung, uM> deßhalb werden wir diese Bilder im nächsten Hefte eingehender unseren Lesern vorführen.

H. B.

Dom deutschen Ueichstag.

Berlin, den 15. November 1874.

In der sechsten Sitzung des Reichstags am 9. November stand der Reichs­haushalt für 1875 zur ersten Berathung. Die Verhandlung ward vom Prä­sidenten Delbrück mit einer Uebersicht über die Finanzlage auch des laufenden Jahres eröffnet. Die Mittheilungen über das laufende Jahr konnten in ziemlicher Vollständigkeit gegeben werden, weil die Budgetberathung zum ersten Mal am Schlüsse des Berathungsjahres stattfindet. Herr Eugen Richter nahm auch diesmal den gewohnten Platz als erster Kritiker des Reichshaushaltes ein. Wenn wir sagen als erster Kritiker, so meinen wir zunächst, als erster der Zeit nach. Da ein gewisser Scharfblick und eine gewisse Geläufigkeit in der Behandlung von Finanzgegenständen Herrn Richter nicht abzusprechen sind und da ihm andererseits eine apologetische Behandlung der Regierungs­vorlage allezeit höchst fern liegt, so hat sein Auftreten den Bortheil, daß man sogleich übersieht, welche Angriffspunkte, scheinbare oder wirkliche, eine Vorlage etwa darbietet. Bei der diesmaligen Kritik des Neichshaushaltes hatte der finanzkundige Abgeordnete sich zwei Angriffspunkte hervorgesucht. Er fand einmal die Angabe der Militairausgaben nicht specialisirt genug. Er tadelte, daß die Gehälter und Löhnungen der Truppentheile nur summa­risch angegeben seien. Er verlangte die vollständige Mittheilung der einzelnen Posten, aus denen bei jedem Truppentheil die Abschlußziffer sich zusammen­setzt. Wir müssen den Leser aufmerksam machen, daß hinter dieser Erinnerung nicht etwa die Peinlichkeit calculatorischer Gewissenhaftigkeit oder Pedanterie zu suchen ist, sondern eine politische Tendenz von beträchtlicher Tragweite. Das in diesem Frühjahr vereinbarte Reichs-Militairgesetz hat für das Reichs­heer die Zahl und Beschaffenheit der Truppenthetle sowie der dazu gehörigen Beamten festgestellt. Danach kann über den Betrag der Gehälter und Löh­nungen bei den verschiedenen Truppentheilen im Ganzen kein Zweifel sein und die Kriegsverwaltung darf sich berechtigt halten, die Beiträge für jede Ab­theilung nur im Ganzen in den Haushalt aufzunehmen. Aber es ist ja selbst­verständlich, daß bald hier bald dort einmal eine Stelle mehr, d. h. über den