S7S
hinweg, mit Ausnahme eines einzigen Punktes. Nach den Aeußerungen der kompetentesten Reichstagsmitglieder sowohl, als des Bundesbevollmächtigten und preußischen Finanzministers Camphausen stellt sich die Handelsbilanz für Deutschland augenblicklich ungünstig und das Abströmen der Reichsgoldmünzen wird dadurch bis zu einem bestimmten Grad eine Nothwendigkeit. Es wurde nun gesagt, die Handelsbilanz werde uns nicht immer ungünstig sein und das Gold werde in besseren Zeilen wiederkommen.
Das wird sich hoffentlich bewahrheiten. Woher kommt aber die Gefahr, daß eine längere und selbst eine kürzere Abwesenheit der deutschen Golomün' zen aus dem einheimischen Verkehr zum dauernden Verlust unseres Goldes führt? Uns dünkt, hier liegt die große Schattenseite einer blos nationalen Währung auch in denjenigen Geldsorten, welche der Bestimmung nicht zu entziehen sind noch entzogen werden dürfen, dem internationalen Verkehr zu dienen. — Die erste Berathung eines Gesetzentwurfs über den Markenschutz führte zu dem Beschluß die Einzelberathung des Entwurfs im Plenum des Hauses ohne Vorberathung durch eine Commission eintreten zu lassen. —
In der S. Sitzung am 5. November standen der Gesetzentwurf über den Landsturm und den Gesetzentwurf über die Cvntrole der Beurlaubten zur ersten Berathung. Beide Entwürfe wurden einer und derselben eigens zu bildenden Commission überwiesen. —
Mit derselben Regelmäßigkeit, wie die großen, zur Arbeit versammelten Reichskörperschasten, sorgt der in Untersuchung befindliche, aber haftfrei hohe Reichsbeamte für die Inanspruchnahme der öffentlichen Aufmerksamkeit. Und zwar liegt er dieser Sorge lediglich aus eigener Imitative ob. Am 4> November brachte die Kreuzzeitung wieder eine Veröffentlichung des Grafen Harry Arnim in Form eines Privatbriefes an einen Vetter. Der Graf beschäftigt sich in diesem Schreiben mit der Ausstreuung, daß er dem Börsen' spiel nicht fremd geblieben und solchem Spiel Einfluß auf sein Verhalten gestaltet habe. So lange dergleichen Beschuldigungen nicht vor Gericht durch den öffentlichen Ankläger begründet werden, ist die Ausstreuung gewiß sehr unrecht. Aber wie vertheidigt sich der Graf? Man muß gestehen, er hat die Feder für dieses Privatschreiben, das aber augenscheinlich nur um der Veröffentlichung geschrieben, ungewöhnlich tief in Galle getaucht. Das Schreiben ist demnach pikant genug ausgefallen, nur leider hat die Galle alle Logik ertränkt. Nachdem die Briefsteller erklärt, daß eine „beherzte Abfertigung" der Lüge, seinerseits in der Presse unternommen, nichts beweisen würde, unternimmt er sofort eine solche Abfertigung. Dies ist ein rheto- risches Mittel, das, um wirksam zu sein, einer feinen Handhabung bedarf. Wie fällt nun die „beherzte Abfertigung" aus? Der Graf versichert, das Fleisch' was er für seinen Börsenverdienst kaufen könnte, dürfte er am Charfreitag