Beitrag 
Ein Prinz aus dem brandenburgisch-hohenzollerschen Hause als Bischof von Straßburg (1592-1604).
Seite
21
Einzelbild herunterladen
 

21

wäre, suchte der Kaiser sich gebieterischer zwischen die streitenden Parteien einzulegen, indem er Johann Georg und Karl zur Niederlegung der Waffen aufforderte, um die Entscheidung über ihre beiderseitigen Ansprüche einem Schiedsgerichte anheimzugeben. Als auch die lutherischen Geistlichen, im Gegensatz zu den calvinistischen, welche die Fortsetzung des Krieges predigten, für den Abschluß des Friedens sprachen, sofern die Katholiken sich mit den Kirchen, welche der Passauer Vertrag ihnen zugesprochen, begnügen wollten, und der Bischof Johann Georg sowohl als der Kardinal von Lothringen in ihren Mitteln erschöpft waren, so zeigten sich Beide nicht abgeneigt, sich dem Spruche eines Schiedsgerichts zu unterwerfen. Drei Katholiken und drei Protestanten bildeten dasselbe, nämlich: Wolfgang Brendel, Erzbischof von Mainz; Julius, Bischof von Würzburg; Ferdinand, Erzherzog von Oester­reich; Ludwig von Hessen; Philipp Ludwig von Baiern, Pfalzgraf bei Rhein und Friedrich Wilhelm, Administrator des Kurfürstenthums Sachsen. Am 9. März 1593 kam es zu einem provisorischen Ausgleiche, nach welchem, un­beschadet einer späteren definitiven Entscheidung des Kaisers, festgesetzt wurde, daß der Kardinal Karl Zabern, Benfeldt und Rauffach nebst einer Anzahl von Aemtern erhalten und ihm ingleichen Molsheim zurückgegeben werden sollte; daß ferner Johann Georg, seinen Bischofssitz in Straßburg nebst den zugehörigen Besitzungen behaltend, Dachstein wieder ausgeliefert bekäme, und ihm eine Zahl von Aemtern zu überlassen seien, deren Revenüen sich so hoch beliefen, als die der an Karl abgetretenen; endlich sollte Karl der Stadt Straßburg Wasselnheim mit sämmtlichem dort vorgefundenem Geschütz wieder ausliefern. In der Zustimmung zu diesem Bertrage seitens des Kardinals von Lothringen lag also eine indirekte Anerkennung der Gerechtsame des Ketzer-Bischofs. Eine endgültige Einigung, die man auf einer Versammlung zu Speier versuchte, kam nicht zu Stande, doch gelangte man zu dem Ent­schlüsse, die beregten Festsetzungen dem Kaiser zu unterbreiten und auf einem nach Frankfurt a. M. zusammenzuberufenden Reichstage zur Entscheidung zu stellen. Beiden Theilen wurde unter Androhung der kaiserlichen Züchtigung anbefohlen, bis dahin das getroffene Uebereinkommen aufs Genaueste zu respektiren. Kaiser Rudolf II., der froh war. das Elsaß friedlichen Verhält­nissen zurückgegeben zu sehen, hütete sich, eine anderweitige Entscheidung zu Gunsten der Katholiken zu treffen, denn er bedürfte der Unterstützung der Protestanten in dem Kriege gegen die Türken, welcher in eben jenem Jahre ausgebrochen war. Wenn nun also von dieser Seite Johann Georg sich vorläufig nicht gefährdet sah. so wurden ihm jetzt dagegen durch den Magistrat von Straßburg, der ihn bis dahin in der Bekämpfung seines Gegners kräftig unterstützt hatte, Schwierigkeiten bereitet, die für seine eigene Stellung sowie