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Die Kämpfe der Schweizer gegen Burgund im Lichte zeitgenössischer Dichtung. I.
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Jungi ist eine gute Best, Unter den fünfen die allerbest, Sie schließt Savoyer Lande.

Darauf der Schluß: Der Bär war gelaufen aus der Höhl', Es ist ihm gungen also wohl, Wieder heim ist er gesprungen.

Die von Bern besetzten es gar wohl Und nahmen's zu ihren Handen.

Gott geb' ihm fürbaß Glück und Heil! Veit Weber hat's gesungen. —

Mlder aus Mecklenburg.

2. Wie ein Gericht verschwindet. Von

Hugo Gaedcke. Mein Freund, der Advokat, erzählt:

Als ich eines Tags ein Kündigungsschreiben an einen Mecklenburgischen Ervpächter abgesendet hatte, erhielt ich meinen Brief am folgenden Tage als unbestellbar von der Post zurück. Der Postbeamte an dem Ort des Adressaten hatte auf meinem Schreiben bemerkt: „Adressat wohnt nicht mehr hier am Ort; übrigens ist er bereits todt." Das erschien mir sehr natürlich. Als ich aber am nächsten Tage nach Dingskirchen ein Executionsgesuch absendete gegen einen Pächter zu D. und dieses Schreiben ordnungsmäßig an das Patrimonialgericht über das Gut D. in Dingskirchen richtete, da dies eben­genannte Gericht seinen Sitz in Dingskirchen hatte: war ich nicht wenig erstaunt; als ich auch dies Schreiben am nächsten Tage durch die Post als unbestellbar zurückerhielt. Mein Brief trug den Vermerk der Post zu Dings­kirchen: „Das Patrimonialgericht über D. ist nicht mehr." —

Das Patrimonialgericht über D. ist nicht mehr?! Das klang doch sicherlich höchst wunderbar. Man hat erschreckliche Beispiele, daß ganze Dorf< schasten in den Boden sinken, daß ein Nineta oder Julin in die Wogen des Meeres untertaucht, wo nur an stillen sonnigen Tagen hier und da noch ein Verlornes Stück Mauerwerk -von der vergangenen Herrlichkeit Zeugniß giebt, — daß aber ein ganzes Gericht mir nichts dir nichts spurlos verschwindet, dieses wollte mir nicht in den Sinn.

Ich schrieb an den Bürgermeister von Dingskirchen, welcher gleichzeitig bisher das Richteramt für das Rittergut D. verwaltete; ich hatte ja seine Namensunterschrift bis dahin noch unter den Decreten des Patrimonial-