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Statthalter, um durch deren Gemahl und seine mächtige Familie der, ohnehin nicht kleinen Zahl seiner Feinde unter dem römischen Adel nicht noch einen bedeutenden Zuwachs zuzuführen, zu einem Bergleiche. Kaum glaublich, aber wahr ist. daß er denselben, weil nach seiner Meinung zu vortheilhaft für den Gegenpart, mit Hülfe der Rota wieder umstieß. Erst nach zwei Jahren (1789) erreichte die schmutzige Geschichte mittelst eines abermaligen Vertrages, durch welchen der rechtmäßigen Erbin Amanzio's die eine und den päpstlichen Nepoten die andere Hälfte seines gesammten Nachlasses zufiel, ihren endgültigen Abschluß.*) — Bald darauf brach der furchtbare Sturm der französisch en Revolution los. Es dauerte nicht länge, und die Wegnahme Avignons und des Comtats von Venaisfin durch die neuen Machthaber in Paris (14. Sept. 1791) belehrte Pius VI., daß er von diesen, selbst nicht im Falle der besten Aufführung, die zarte Rückfichtnahme zu hoffen habe, deren Frankreichs Könige hinsichtlich dieser wunderlichen französischen Enclaven des Kirchenstaates gegen seine Vorgänger sich befleißigt hatten, so lange die Letzteren so klug gewesen, sich gut aufzuführen.**) Als nun die Ereignisse in Frankreich auch dort über die Kirche und ihre Diener das Vollmaß der Drangsale und Einbußen cmsgossen, da hielt sich Pius VI. nicht länger. Er gerieth in den Zorn eines verletzten Weltregierers, fuhr gegen die ruchlosen Franzosen mit Interdikten und Anathemen ü. Is. Jnnocenz lll. und Bonifaz VIII. los und gab sich viele Mühe, einen Kreuzzug gegen sie zu Stande zu bringen, wie auch den Bürgerkrieg in Frankreich zum Religionskrieg zu erweitern. Jedoch ohne Erfolg und immer bedrohlicher wälzten die dunkelen Wogen der Revolution selbst gegen die heiligen Pforten des Baticans sich heran, wenn es nicht glückte, die Italiener gegen die Lockungen, gegen die Verführungen der bösen Franzmänner zu stählen. Und ein Buch werde, so hoffte Pius VI. mit Zuversicht, dieses Wunder wirken. Darum veröffentlichte im Jahre 1791 in seinem Auftrage ein gewisser Spedalieri zu Assisi ein: die Rechte des Menschen (I üiritti äell' uomo) betiteltes, umfängliches und dem Kardinal Ruffo, der später (1799) mit seinen Räuberbanden in Neapel eine so wenig
*) Bourgoing I., 203 f. Wolf IV., 148 f. Le Bret, Vorlesungen über die Statistik II., 2S7 f. (Stuttgart 178S.)
**) I^es rois cls Francs Äuraisut xu kasilsnisut s'srnMrsr äs vstts dslls oontrss; Is» touärss clu VatiscM, clsxuis lon^-temxs smoussses, eusssnt stö irnpuissantss xour los o» sinpvokor; niiüs Is savinst äs Versailles ti ouvait plus polltiyus, cls tsnir la vour cls Roms clirus uns soi'ts cls üsxsnllemvö, sn lg, rnsnAyant, sur Is plus Iv^sr rnvsontsntsinent, äs Is. psrts cls sei Nwt, auyusl Is saiut siöge Ättaolrait clu xrix, luoiyu' il u'en rstiiÄt ausuo isvsnu. ^oullon, ^vissnou, sou Ilistoirs, sss ?Äpss sto. p. 243. (Das. 1842). Zu solchen Strafscquestrationcn war es unter Ludwig XlV. zwei Mal (1662 und 1688), anläßlich seiner Händel mit Alexander VH. und Jnnocenz XI. gekommen, und noch Ludwig XV. hatte (1768) Clemens XIII. für eine Beleidigung des ihm verwandten Herzogs Ferdinand von Parma damit bestraft.
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